Hilfen für die Feststellungserklärung
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist ab 1. Juli 2022 verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektkronisch beim Finanzamt einzureichen.
Das für die Datensammlung erforderliche Steuerportal ist in den ersten Tagen unter dem Andrang der Eigentümer/- innen zusammengebrochen. Aber nicht nur die technischen Probleme führen bei vielen unserer Mitglieder zu Ratlosigkeit.
Viele ältere Menschen sind mit der Online-Abgabe der Feststellungserklärung über das Elster-Portal überfordert. Der Verband Wohneigentum hilft!!!
Einen Musterantrag für die analoge Grundsteuererklärung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinschaftsleiterin oder hier …