im Mitgliedsbeitrag sind enthalten:

Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung:

NEUE DECKUNGSSUMMEN AB 1. JANUAR 2025!

Deckungssummen:

10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • für 1 Familienheim/Haus (der Versicherungsschutz gilt für maximal 4 Wohnungen)

  • oder für 1 Eigentumswohnung

  • und für 1 unbebautes Grundstück

  • und für 1 Ferienwohnung oder 1 Wochenendhaus

  • und für 1 Schrebergarten

(Versicherungsschutz nur für Objekte im Inland)

Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Deckungssummen: wie oben
Bausumme: max. 1.000.000 Euro
Achtung: Versichert als Bauherr gegenüber Haftpflichtschäden, die einem Dritten entstehen!
(Das ist keine Unfallversicherung für Bauhelfer)!

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Heizöltanks mit bis zu 30.000 Liter Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück

Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz:

für Haus- und Grundbesitz (pro versichertes Objekt).
Der Rechtsschutz für Mitglieder umfasst Rechtschutz-Leistungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten als Eigentümer einer Immobilie.
Der Rechtsschutz hilft Ihnen auch bei Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben, z.B. wenn die Stadtverwaltung Erschließungsabgaben für die Sanierung von Straßen oder Kanalnetz fordert.
Im Rahmen der Gruppenversicherung zahlen wir in allen versicherten Rechtsangelegenheiten Kosten bis zu 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Bei nachbarrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Versicherungssumme 2.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro je Rechtsschutzfall.
Bei Mediation und JuraTel fällt keine Selbstbeteiligung an!

In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350 Euro, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 Euro je Rechtsschutzfall.

ARAG Merkblatt 2020-08.pdf (658.3 KB, PDF-Datei)


Die Rechtsschutzfälle müssen - ohne Ausnahme - bei der Bezirksgeschäftsstelle des BV Ufr.,
Tel. 0931-51042, eingereicht werden.

Rechtsberatung:

Bei Rechtsfragen in Haus- und Grundstücksangelegenheiten
erhalten unsere Mitglieder eine kostenlose Rechtsberatung.
Ansprechpartner:
Anfragen über die Bezirksgeschäftsstelle

Sonstiges:

  • Jedes Mitglied erhält die farbige Monatszeitschrift Familienheim und Garten.

  • Jedes Mitglied kann an Informationsveranstaltungen seiner Siedlergemeinschaft teilnehmen.

  • Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, bei den Versicherungspartnern vom Verband Wohneigentum günstige Zusatzversicherungen abzuschließen.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verband Wohneigentum e. V., junge Familie
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