Mit dem Risiko leben ... oder Versicherungsprämie bezahlen


Schäden durch Wasser in Gebäuden können entstehen durch:

• Frischwasser
• Brauchwasser


Frage: Wer ist für den Abschluss der Versicherung zuständig?
Antwort: Sinnvollerweise der Mieter und der Vermieter!



Die Wasserschaden-Versicherung soll in der Gebäudeversicherung enthalten sein.
Betrifft Schäden an fest installierten Leitungen, üblicherweise in der Wand, bzw. Schäden, die durch schadhafte Leitungen entstanden sind.
Nicht übernommen werden Schäden am Mobiliar des Mieters.
Die alte Monopol-Versicherung in unserem Ländle wird - wie jeder weiß - von der SV-Versicherung weitergeführt. Manche Hausbesitzer haben allerdings inzwischen denn Versicherer gewechselt.
In der Monopolversicherung (und wenn diese ohne Police-Änderung weitergeführt wird) war und ist üblicherweise keine Wasserschaden-Versicherung enthalten.
Eine derartige Vericherung muß zusätzlich abgeschlossen werden.



Eine Hausratversicherung (des Mieters) deckt primär solche Schäden ab, die der Mieter zu verantworten hat.
Beispielsweise, wenn die Badewanne überläuft oder wenn der Schlauch seiner Waschmaschine platzt.
Die Hausratversicherung deckt immer die Schäden am Mobiliar des Mieters ab, gleichgültig wie sie entstanden sind (durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch defekte Leitungen in Verantwortung und Besitz des Haus-Eigentümers).

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