Rückkauf der Wasserbetriebe

Wird Wasser billiger?
Was bedeutet der Rückkauf der seit 1999 teilprivatisierten Wasserbetriebe durch das Land Berlin für die Berliner Kunden der BWB?

Wird jetzt Trinkwasser billiger?
Es ist bisher unklar, ob das Wasser billiger wird. Eine Preissenkung gab es schon, aber bisher nur in Form einer nachträglichen Gutschrift und nur für 2012. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass dieses Niveau in den kommenden Jahren bestehen bleibt. Aufgrund steigender Kosten etwa bei der Pflege der Leitungssysteme wird es möglicherweise irgendwann auch wieder Preiserhöhungen geben.

Wie viel Geld erhalte ich zurück?
Laut BWB bekommen die Kunden 14 Prozent des im Vorjahr bezahlten Betrages der Trinkwasserrechnung, zusammengesetzt aus Grund- und Mengenpreis, gutgeschrieben. Es geht um rund 13,50 Euro pro Person. Der exakte Betrag hängt von den Trinkwasserkosten ab, die jeder einzelne Kunde bezahlt hat. Die Gutschrift wird auf der Jahresabrechnung 2013 ausgewiesen. Mieter bekommen sie über ihre Nebenkostenabrechnung, die im Laufe des Jahres fürs Vorjahr eintrifft. Die Berliner Wasserbetriebe richten sich bei der Gutschrift nach den Berechnungen des Bundeskartellamts. Dieses hatte zwar nominell eine Senkung beim Trinkwasser von 17 Prozent verfügt, allerdings sind in dieser Berechnung nicht die Steuern und Abgaben im Wasserpreis enthalten. Es geht also bei beiden Prozentangaben um die gleiche absolute Summe.

Es läuft noch eine Klage gegen den Kartellamtsbescheid. Wie geht es damit weiter?
Die Wasserbetriebe zahlen die Gutschrift formell nur unter Vorbehalt, rechtlich sind sie dazu nicht verpflichtet, denn sie haben gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vor dem Oberverwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Allerdings entspricht die Senkung dem Auftrag des Eigentümers der BWB, nämlich des Landes Berlin. Auch das Abgeordnetenhaus hatte den Senat zu einer dauerhaften Senkung der Wasserpreise aufgefordert. Politisch gibt es davon kein zurück. Die Klage führen die BWB, weil sie meinen, das Kartellrecht sei nicht auf den gesetzlich streng regulierten Preis in Berlin anwendbar. Das Kartellgericht will erst am 22. Januar 2014 über eine mögliche Tarifsenkung bei den Berliner Wasserpreisen urteilen. Damit ist nach wie vor offen, wer sich im Streit zwischen Bundeskartellamt und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) durchsetzt.

Was muss ich tun, um die Gutschrift zu erhalten?
Berliner Wasserkunden müssen zunächst nicht aktiv werden. Die BWB erstellen automatisch mit der nächsten Jahresabrechnung eine Gutschrift und erstatten das Geld zurück, unabhängig davon, ob die Bürger ihre Rechnungen unter Vorbehalt bezahlt haben. Eigenheimbesitzer als direkte Kunden der BWB werden mit der Jahresrechnung informiert.

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