Wasserpreise waren überhöht

Kunden der Berliner Wasserbetriebe erhalten Geld zurück!

Was viele Bürger, Verbände und Hauseigentümer schon lange wissen, hat nun auch ein Gericht festgestellt: Die privatrechtlichen Preise für Trinkwasser in Berlin waren über Jahre missbräuchlich überhöht.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner Verbraucher war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Das Bundeskartellamt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gewehrt, scheiterten jedoch nun vor Gericht. Weil sie bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtlicher Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befanden die Richter.

Auch der Umfang der Preissenkung sei gerechtfertigt gewesen, entschied das Oberlandesgericht. Höhere Preise können die BWB nur durch die Kosten der Wiedervereinigung der ehemals geteilten Stadt geltend machen. Die hätten die Wettbewerbshüter aber bereits berücksichtigt und auch der Höhe nach zutreffend in ihrer Kalkulation angesetzt.

Der Rechtsstreit könnte aber trotz der Niederlage der klagenden Berliner Wasserbetriebe weitergehen. Die Düsseldorfer Richter ließen den Weg zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zu, da die Sache grundlegende Bedeutung hat. Es geht darum, ob alle Wasserversorger in Deutschland vom Bundeskartellamt auf eventuelle Monopolgewinne hin überprüft werden können.

Im Sinne der Berliner Bürger wäre ein solcher weiterer Rechtsstreit sicher nicht, auch weil im Vorfeld des Richterspruches das Berliner Abgeordnetenhaus bereits im Oktober 2013 beschloss, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens, die Wasserpreise in Berlin zum 1. Januar 2014 um 15 Prozent zu senken. Für den neuen Doppelhaushalt 2014/15 hat die Koalition beschlossen, die Gewinnabführung der Wasserbetriebe um 26 Millionen zu senken, also auf Geld für den Landeshaushalt zu verzichten.

Das die BWB nunmehr ein 15-prozentigen Nachlass gewähren werden, während die Kartellwächter von 17 oder 18 Prozent sprechen, liegt daran, dass das Kartellamt in seine Berechnung Steuern und Abgaben einbezieht, während die BWB von Netto-Preisen ausgehen. Für den Bürger ist das Ergebnis dasselbe. Pro Person sinken die Preise um rund 13,50 Euro im Jahr.

Die ebenfalls sehr hohen Abwassergebühren in Berlin sind von der richterlichen Entscheidung leider nicht betroffen. Allerdings ist kaum auszuschließen, dass die bisherigen überaus hohen Gewinnmargen bei Trinkwasser nicht auch bei Abwasser angesetzt worden sind. Denn der Berliner Wassertarif ergibt sich zu zwei Dritteln aus dem Abwassertarif und nur zum einem Drittel aus dem Trinkwasserpreis. Auch hier ist die Berliner Politik aufgefordert, die Bürger bei den öffentlich-rechtlichen Abwassergebühren zu entlasten!
Wie bekommen die Berliner die überzahlten Trinkwasserwasserentgelte zurück?

Für die Jahre 2012 und 2013 gibt es jeweils eine rückwirkende Gutschrift, die auf der Wasserabrechnung (für Hausbesitzer) oder auf der Betriebskostenabrechnung (für Mieter) dokumentiert sein sollte. Reichtümer fließen allerdings nicht: Für ganz Berlin sind es rund 60 Millionen Euro, das macht pro Person eines Haushalts im Durchschnitt 13,50 Euro ? pro Jahr. Die tatsächliche Gutschrift hängt vom individuellen Verbrauch ab. Für 2014 werden die Preise bereits vorab gesenkt, so dass keine nachträglichen Gutschriften nötig sind.

Ronald Reuter

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