Kein grenzenloser Schadenersatz bei Hauskauf
Käufer einer Immobilie können bei Mängeln wie Hausschwamm nicht grenzenlos Schadenersatz beanspruchen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Verkäufer müssten vor unverhältnismäßig hohen Forderungen geschützt werden (Az. V ZR 275/12).
Unverhältnismäßig können Ansprüche zum Beispiel dann sein, wenn jemand mehr fordert, als die Immobilie ohne Mängel wert ist. Die Forderung darf außerdem nicht allzu weit über der Wertminderung liegen. Ist der Betrag zum Beispiel doppelt so hoch, kann das zu viel sein.
In dem Fall beim BGH kaufte die Klägerin ein Grundstück mit Haus und stellte nach der Übergabe fest, dass das Gebäude mit Hausschwamm befallen war. Die Immobilie kostete damals 260.000 Euro und hat heute laut Gericht mit Mängeln rund 500.000 Euro Verkehrswert. Mangelfrei sind es mindestens 600.000 Euro. Die jetzige Eigentümerin fordert vom Verkäufer über 630.000 Euro Schadenersatz. Das fand der BGH bedenklich und verwies das Verfahren zur Klärung ans Kammergericht zurück.