B-Plan - Weg in die Zukunft oder vergebene Chance?

Am 28.09.2015 wurde der Bebauungsplan 8-36 für die Siedlung Neue Heimstatt in einer Erörterungsveranstaltung des Bezirksamts Neukölln vorgestellt. Dieser soll nötig geworden sein, da durch die Verkäufe von Siedlerstellen, in dieser, wie auch in anderen Siedlungen, keine direkte Einflussnahme durch das Bezirksamt mehr möglich ist.

Geplant sind weitere Änderungen der Bebauungspläne für alle 12 Siedlungen im Bezirk Neukölln. Als Grundlage für die Bebauung und Gestaltung werden die Bebauungs- und Gestaltungsrichtlinien (wie bekannt) genannt.
Das bedeutet für uns, dass die bisher geltenden Bau- und Gestaltungsrichtlinien als Verfeinerung des B-Plans gelten und nicht mehr nur als "Arbeitsgrundlage für den Verwalter" privat-rechtlich geregelt sind.
Es ist davon auszugehen, dass der für ?Neue Heimstatt? aufgestellte B-Plan als Muster für alle anderen Siedlungen angesehen wird.

Für die bisher verkauften Grundstücke bildet der Baunutzungsplan die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben (Allgemeines Wohngebiet) für Erbbaugrundstücke (Siedlungsgebiet). Dies soll durch eine Umwidmung in ?Reines Wohngebiet? für alle ebenfalls geändert werden mit allen sich daraus ergebenen Folgen.
Dies ist aus Sicht des Bezirksamtes sicherlich nachvollziehbar, stellt aber für uns durch Zementierung des alten Zustandes eher einen Rückschritt dar.

Bisher war in den Siedlungen Selbstversorgung im Wirtschaftsteil des angemessen großen Grundstücks durch gartenbauliche Nutzung und Kleintierhaltung möglich, in reinen Wohngebieten ist dies nicht mehr vorgesehen. Allerdings möchte man die Pflanzung von 2 Obstbäumen je 300m² mit 16 cm Stammumfang vorschreiben.
Ja - die Selbstversorgung ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen und an die Stelle der Nutztierhaltung weitgehend die Haltung von Kleintieren als Freizeitbeschäftigung getreten, aber bei steigenden Lebenshaltungskosten kann sich dieser Trend wieder ändern und damit die Kleinsiedlung an Bedeutung gewinnen, zumal Erbbaugrundstücke eigentlich nur an Menschen mit geringem Einkommen vergeben werden.
Man kann nicht einerseits von Kleinsiedlungen sprechen und an Traditionen festhalten wollen und andererseits diese gleichzeitig unterbinden!

Der ursprüngliche Siedlergedanke hieß Familien mit Kindern mit geringem Einkommen mit der Möglichkeit, sich teilweise auch selbst ernähren zu können.
Unser Regierender Bürgermeister Michael Müller (vormals Senator für Stadtentwicklung und Umwelt) propagierte folgendes Ziel:? Langfristig - bis zum Jahr 2050 ? soll Berlin klimaneutral sein?? ?Denn: Klimaschutz geht nur, wenn alle mitmachen!? Soll den Siedlern die Teilnahme am gemeinsamen Klimaschutz verweigert werden? Denn die Vorschläge im B-Plan sehen nicht nach Zukunftsorientierung aus.
Die Beschränkung bei der Firsthöhe und bei der maximalen Baulänge/-breite sowie auch die Einschränkungen bei der Solarenergie nimmt den Siedlern Möglichkeiten, ihr Haus so energetisch zu sanieren, wie es gemäß Energieeinsparverordnung nötig wäre. Auch die KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren ist damit eingeschränkt. Der bei einem Verkauf notwendige Energiepass ist von entscheidender Bedeutung für den Verkaufspreis.

Durch den vorgestellten B-Plan wird sogar die geltende Baunutzungsverordnung dahingehend eingeschränkt, dass ?sonstige Anlagen für soziale Zwecke / Einrichtungen der Hilfe, Betreuung u.ä. sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke? unzulässig sein sollen.
Müssen wir davon ausgehen, dass unsere Gemeinschafshäuser künftig nicht mehr genutzt werden können?
Kinder in der heutigen Zeit heißt selten, ein Auszug mit 18 (vgl. Berufsausbildung, Studium). Da ist es durchaus möglich, dass zeitweise zwei oder auch drei Fahrzeuge im Familienbesitz sind.

Geht es in der Notwendigkeit einer Neuregelung tatsächlich um die Anpassung an den heutigen Erfordernissen? Ist es dann nicht ökologisch unsinnig bei einer Erlaubnis von nur zwei Stellplätzen vorzuschreiben, dass der zweite Stellplatz ausschließlich vor der Garage zu erfolgen hat? Das Bundesumweltministerium (BMU) stellt Haushaltsmittel zur Verfügung, um uns zum aktiven Klimaschutz zu motivieren, d.h. bei kurzen Strecken das Auto stehen zu lassen. Hier wird durch eine nicht nachvollziehbare Regel ein oftmaliges unnötiges Starten von PKWs als Folge dieser Regelung erzwungen. Das entspricht nicht den heutigen Ansprüchen an den Klimawandel.

Dies sind nur ein paar Beispiele dafür, dass die Pläne des Bezirksamtes keinesfalls der Weg in die Zukunft ist, sondern eher dazu dient, die kreative Gestaltung von mündigen Bürgern an ihrem Eigentum (wir wollen doch nicht vergessen, dass auch Erbbau-Pächter ihr Haus gekauft haben), selbst im Gartenbereich, zu unterbinden. Siedler schaffen nicht nur für sich, sondern auch für Spaziergänger, ein Umfeld, das für alle ein nicht zu unterschätzenden Erholungswert hat. Gerade auch dann, wenn nicht alles gleich aussieht. Wenn solche Ziele wie Klimaschutz, Energieeinsparverordnung, Mehrgenerationenwohnen nicht nur Lippenbekenntnisse der Politik sein sollen, müssen solche B-Pläne diesen Erfordernissen auch Rechnung tragen. Z. Zt. befindet sich der o. g. B- Plan noch in der Phase der Anhörung. Es bleibt abzuwarten, ob die berechtigten Einwendungen der Siedler berücksichtigt werden.

Peter Marx
Vorstandsmitglied des Landesverbandes

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