Wichtiges zur Grundsteuer

Einfamilienhaus in der Dämmerung abgebildet
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Weitere Hinweise und Infos


Bereits in der Februar-Ausgabe unseres Mitgliedermagazins "Familienheim und Garten" haben wir über das Grundsteuerreformgesetz berichtet und was damit ab 2022 für jeden von uns einhergeht.

Die Erklärungen zur Feststellung der Grundstückswerte sind ab Juli 2022 möglich und spätestens bis zum 31.10.2022 an das Finanzamt zu übermitteln (Senatsverwaltung für Finanzen, 10/2021) Diese Frist gilt auch, wenn Sie steuerlich beraten werden; dies ist uns vom Finanzamt mitgeteilt worden.

Zum Ablauf:
Es werden lt. Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) im März 2022 die Aufforderungen durch Pressemitteilungen, Internet etc. also per öffentliche Bekanntmachung (keine separate Einzelaufforderung) erfolgen und darin wird auf ein offizielles Formular hingewiesen teilte das Finanzamt mit.
Bisher ist bekannt, dass diese Erklärungen grundsätzlich elektronisch (via Elster) zu übermitteln sind. Aber hier könnte es sein, dass die Ämter zurückrudern von der ausschließlichen digitalen Form. Wir werden weiter berichten.

Viele Steuerberater möchten sich wohl nicht dem Thema Grundsteuer widmen, sodass es dadurch zusätzlich zu Erschwernissen kommen könnte, denn Lohnsteuerhilfevereinen ist es nicht erlaubt, Sie diesbezüglich zu beraten und Erklärungen zu übersenden.

Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, in dieser Angelegenheit unterstützend tätig zu werden, aber ob sie das auch tun, ist fraglich.

Nachdem die Erklärungen beim Finanzamt eingegangen sind, stellt selbiges den Grundsteuerwert zum 01.01.2022 per Bescheid fest. Erst ab 2025 wird dieser Wert für die Neuberechnung der Grundsteuer herangezogen (vorher gilt noch die Berechnung nach dem Einheitswert). Der Hebesatz wird erst 2024 vom Berliner Abgeordnetenhaus festgelegt.


Achtung wichtiger Hinweis:
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Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich?
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