Grundsteuerreform 2022 - Teil 4

Auch im Mai widmen wir uns diesem besonderen Thema, um Sie mit unserer Infoserie weiter auf dem Laufenden zu halten.
Die Formulare für die Erklärungen zur Grundsteuer sind bundesweit einheitlich und stehen dann voraussichtlich ab Juli 2022 (Stand März 22) online zur Verfügung.

Gedruckte Formulare?

Es besteht die Möglichkeit für diejenigen, welche keinen Rechner besitzen, das Formular dann ab Juli 2022 direkt beim Finanzamt abzuholen. Die Ämter scannen dann dieses ausgefüllte Formular, was jedoch fehleranfällig ist, da die Programme oftmals die Handschriften nicht gut lesen können. Hier sind also Achtsamkeit und Sorgfalt gefragt.
Eine elektronische Abgabe der Erklärung über Elster (kostenfrei) oder WISO (ver-braucherfreundlich jedoch kostenpflichtig) hat den Vorteil, dass die Daten korrekt erfasst werden können.
Beim Elster-Programm des Finanzamtes ist dann zu gegebener Zeit das Formular abrufbar und es sollen ggfls. auch Infos an die Betroffenen herausgehen.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld zeitnah bei Elster online anzumelden, denn dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, gerade wenn es dann im Juli 2022 für alle losgeht und die Finanzämter die Erklärungen zur Grundsteuer erwarten.
Alternativ können Sie sich natürlich auch für WISO Steuer der Firma Buhl entschei-den, da hier die Elster-Schnittstelle des Finanzamtes auch berücksichtigt wird.

Detaillierte Informationen bzw. der vollstsändige Artikel steht nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis!
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Fragen und Antworten unserer Mitglieder

Ich habe mein Haus zum 1.2.22 verkauft. Wer muss die Erklärung für das Finanzamt ausfüllen, die neue Eigentümerin oder ich? Und wer zahlt die Grundsteuer?

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Ist es schlimm, wenn ich die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung verpasse bzw. was passiert dann?

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Wann muss ich eigentlich die neue Grundsteuer zahlen? Und was hat es mit den insgesamt drei Bescheiden auf sich?

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Antworten auf diese Fragen sind nur unseren Mitgliedern (in unserer monatlichen Zeitschrift "Familienheim und Garten" sowie auf Nachfrage) vorbehalten, wir bitten um Ihr Verständnis Mitglied werden
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern persönlich zu unseren Geschäftszeiten
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