Wahlprüfsteine - Wie stehen die Parteien zu folgenden Fragen

1. Rückkehr zur unkomplizierten Spreng-wasserpauschale und Abschaffung der bürokratischen Wasserabrechnung sowie dem kostenintensiven verpflichtenden Kauf und der Installation von Sprengwasserzählern und den durch Eichfristen regelmäßigen Austausch selbiger.

  • SPD

Die rot-rote Landesregierung änderte im Jahr 2005das Berliner Wassergesetz. In Anpassung an bundesgesetzliche Regelungen standen vorrangig ökologische Zielstellungen im Vordergrund. Durch die Gesetzesänderungen konnten die Berliner Wasserbetriebe neue Abrechnungsverfahren einführen. Hierbei wurden die verschiedenen Verbrauchsarten für Wasser stärker berücksichtigt. Der Berliner SPD ist Ihre Kritik am Abrechnungsverfahren bekannt und wir unterstützen die Initiative für ein unbürokratisches, kundenfreundliches Verfahren, welches neue ökologische Kriterien angemessen berücksichtigt.

  • CDU

Die Installation und vor allem die Eichung von Sprengwasserzählern, sind in der Tat kostenintensiv und daher für viele Nutzer nicht vorteilhaft. Insbesondere bei einem relativ geringen Wasserverbrauch überwiegen die Kosten für die Installation und den regelmäßigen Austausch der Zähler die Einsparungen, die durch den reduzierten Wasserpreis pro m3 erreicht werden könnten. Im Hinblick auf mögliche Lösungsansätze für diese Problematik ist festzuhalten, dass wir die Einführung einer Sprengwasserpauschale aufgrund des individuellen Nutzungsverhaltens für nicht zielführend halten. Vielmehr wäre ein grundsätzlich ermäßigter Sprengwassertarif sinnvoll, d. h., der Preis pro m3 Frischwasser bzw. für die Zähler müsste niedriger gestaltet werden.

  • Bündnis 90 / Grüne

Die Verwendung des Trinkwassers zum Sprengen wird durch einen günstigen Tarif belohnt, weil es von Vorteil ist, dass das Wasser zum Bewässern des Gartens auch gleichzeitig dem Grundwasser wieder zugutekommt. GartenbesitzerInnen und Umwelt haben einen Nutzen davon. Beschwerden über eine „bürokratische Abrechnung“ sind uns bislang nicht bekannt. Die unterschiedliche Berechnung macht eine Erfassung notwendig. Bündnis90/Die Grünen stehen für unbürokratisches Handeln im Sinne bürgernaher Lösungen. In diesem Sinne wäre auch hier die Vorgehensweise zu überprüfen.

  • Die Linke

Im Jahr 2005 haben wir das Berliner Wassergesetz geändert. Dies geschah im Rahmen der Anpassung an das Bundesgesetz und hatte ökologische Zielstellungen zum Inhalt. Die Berliner Wasserbetriebe haben nach dieser Gesetzesänderung ein neues Abrechnungsverfahren eingeführt, das die Verbrauchsarten für Wasser stärker berücksichtigt. Von Ihrem Verband wird uns nun erstmalig Kritik an diesem Verfahren vorgetragen. Bei Vorliegen konkreter Hinweise von Ihnen werden wir Änderungen zum Abrechnungsverfahren mit Ihrem Verband und den Wasserbetrieben diskutieren und ein kundenfreundlicheres Verfahren unterstützen. Hilfreich wäre für uns eine Gegenüberstellung der alten zu der geänderten Abrechnungsweise. Wir unterstützen eine Reduzierung der Wasserzählergröße. Die Berliner Wasserbetriebe haben diesbezüglich auch schon die Bereitschaft zu Veränderungen erklärt. Für Kleingartenanlagen wurde eine Sonderregelung geschaffen, die mit jeder einzelnen Anlage vertraglich vereinbart wurde. Hierbei wird die Anlage als Einheit betrachtet und insgesamt abgerechnet. Das vereinfacht das Abrechnungsverfahren zwischen den Vertragspartnern. Allerdings sind auch hier Sprengwasserzähler erforderlich. Pauschale Abrechnungen halten wir ökologisch nicht für sinnvoll.

  • FDP

Wir setzen uns für eine Wahl zwischen verschiedenen Gestaltungen der Wasserpreise ein. Dabei soll es sowohl verursachergerechte als auch Mischtarife geben, zwischen denen die Kunden freiwählen können. Damit würde dann die Wahl zwischen einer angemessenen Sprengwasserpauschale oder einem tatsächlichen Verbrauchspreis bestehen. Die Freiwilligkeit der Nutzung von Sprengwasserzählern soll wie heute auch erhalten bleiben. Außerdem treten wir für die Aufhebung des Anschluss- und Benutzerzwangs bei Wasser ein.

2. Wie ist die Haltung Ihrer Partei zum Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz?
Unsere Forderung ist eine drastische Vereinfachung des Gesetzes verbunden mit einer Kostenreduzierung für Anlieger?

  • SPD

In allen alten und neuen Bundesländern außer in Baden-Württemberg werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Diese Gesetze decken sich im Wesentlichen mit dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz und zeigen, dass sich auch das Berliner Gesetz in der Praxis bewährt, und zwar ohne, dass die politisch zitierte „Abzocke“ stattfindet. Dies ist das Ergebnis der wissenschaftlichen Anhörung im Bau-Ausschuss. Die Anhörungen haben Berlin das modernste und im Umgang mit der Bürgerbeteiligung aktivste Gesetz bescheinigt. Die Bezirksverordnetenversammlungen entscheiden, ob gebaut wird oder nicht und in welcher Variante. 2008 wurden bereits Anpassungen als Ergebnis einer praxisnahen Evaluation durchgeführt. In der nächsten Legislatur werden wir wieder dieses Gesetz evaluieren und gegebenenfalls anpassen. Besonders kritisch zu betrachten sind die uneinheitliche Ausführung des Gesetzes in den Bezirken sowie der Umgang mit diesen. Aufgrund der entstandenen Verunsicherung bei einigen Maßnahmen in den Bezirken könnte eine einheitlichere Regelung zu vermehrter Akzeptanz und zur Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes führen. Weiterhin wird man die Abgrenzung von Ausbau und Instandhaltung stärker betonen müssen, da hier die Verunsicherung ebenfalls groß ist. Eine Abwägung zwischen Gemeinwohl und der Zumutbarkeit der persönlichen Belastung ist ebenso entscheidend. Kein Gesetz ist so gut, dass man es nicht evaluieren sollte und gegebenenfalls anpassen sollte. Aber Politik und Politikvermittlung sind gerade dann erfolgreich, wenn man sich die Zeit nimmt und klug und rechtssicher verlässlich arbeitet.

  • CDU

Die Berliner CDU hat dieses Gesetz von Anfang an abgelehnt und hat sich in der aktuellen Legislaturperiode vehement für die Abschaffung dieses Gesetzes ausgesprochen. Zuletzt haben wir Ende März dieses Jahres einen entsprechenden Antrag in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Das Straßenausbaubeitragsgesetz stellt den untauglichen Versuch dar, die Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Infrastruktur zu weiten Teilen auf die Gruppe der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Die negativen Auswirkungen des Gesetzes zeigen sich in der Praxis. Eigentümerwerden einseitig belastet. Investitionen werden durch anhängige Klagen nachhaltig behindert, wodurch insbesondere Arbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirtschaft gefährdet werden. Hinzu kommt, dass die Einnahmen durch das Straßenausbaubeitragsgesetz in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand, der im Zusammenhangmit der Anwendung dieses Gesetzes erbracht werden muss, stehen. Im Gegenteil, die öffentliche Verwaltung wurde mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belastet. Das Gesetz ist überflüssig und unsozial und muss daher schnellstmöglich aufgehoben werden.

  • Bündnis 90 / Grüne

Wir wollen eine Überprüfung und Novellierung des Gesetzes mit dem Ziel, dass die Anlieger wirklich nur für anliegerbezogene Kosten zur Kasse gebeten werden. Dabei sollen u.a. folgende Fragen geprüft werden:
a) Bessere Bürgerbeteiligung und Einbeziehung in die Entscheidungen.
b) Prüfung der Einstufung von Straßen in die Kategorien (Anliegerstraße etc.), auch, wenn nach der Baumaßnahme der Verkehr deutlich zunimmt
c) Überprüfung der Umlage der Kosten für Regenentwässerung, insbesondere, wenn die Straße ansonsten nicht verbessert wird.
d) Vergleich mit den Regelungen in anderen Bundesländern bzw. Städten.

  • Die LINKE

DIE LINKE in Berlin hat 2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz mit dem Koalitionspartner SPD beschlossen. Hintergrund war die Haushaltsnotlage Berlins und die Möglichkeit, über das Erheben von Straßenausbaubeiträgen Einnahmen für das Land Berlin zu erzielen, die auch in allen anderen Bundesländern (mit der einzigen Ausnahme Baden-Württemberg) erhoben werden. Hätten wir den Straßenausbaubeitrag nicht erhoben, hätte das Bundesverfassungsgericht monieren können, dass das Land Berlin als einziges Bundeslandmit Haushaltsnotlage auf diese Einnahme verzichtet. Angesichts dieser Ausgangslage haben wir uns für das bundesweit anliegerfreundlichste Gesetzentschieden. Bei allen Maßnahmen müssen die Betroffenen schriftlich und - so hatten wir es vorgesehen - möglichst in einer Anliegerversammlung informiert werden. Es sollen Varianten des Ausbaus zur Wahl stehen. Zusätzlich wird die Bezirksverordnetenversammlung einbezogen; sie muss der Ausbaumaßnahme zustimmen. Trotz dieser weitreichenden gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger müssen wir heute feststellen, dass das Gesetz in den Bezirken sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Einige Bezirke - wie der Bezirk Pankow- nehmen die Bürgerbeteiligung sehr ernst, während es andere mit ihren Bezirksämtern z. B. nicht für nötig halten, Anliegerversammlungen durchzuführen. Auch die Anwendungsverordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konnte kein einheitliches Vorgehen in den zwölf Bezirken herbeiführen. Nicht akzeptabel ist, dass Straßen ausgebaut werden und als beitragspflichtig gelten, obwohl jahrzehntelang eine Instandhaltung und Instandsetzung unterlassen wurde. Genau das auszuschließen, spielte für uns in der Auseinandersetzung um den Wortlaut des Gesetzes eine ganz besondere Rolle. Genau so fragwürdig ist es, wenn Anlieger zur Kasse gebeten werden, obwohl eine Straße im öffentlichen Interesse gebaut wird und die Anlieger - wie die des Kirchhainer Damms -außer mehr Lärm und Straßenverkehr rein gar nichts vom Ausbau haben. Auch, dass Anlieger an Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe beteiligt werden, obwohl sie bereits Wassergebühren entrichten und die Arbeiten zu keiner Verbesserung der Straße führen, halten wir für nicht tragbar. Nach fünf Jahren müssen wir konstatieren: Das Gesetz hat den Praxistest nicht bestanden. Zwar wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger handhabbarer und transparenter. Zwar haben wir dafür gesorgt, dass die Anlieger seit einem Jahr von den Kosten der Straßenbeleuchtung berlinweit verschont sind. Und dank, der Linksfraktion in der BVV kam Marzahn z.B. ganz ohne Beiträge aus. Doch das reicht unterm Strich nicht aus. Wir finden: Wenn sich eine Entscheidung im Nachhinein als falsch erweist, muss gehandelt werden. Wir korrigieren deshalb unsere Position von vor fünf Jahren und setzen uns für die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ein. Wir sagen: Erhalt und Straßenausbau müssen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe bewältigt werden. Straßenentwässerung und Beleuchtung gehören zu diesem Paket. Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen müssen nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden.

  • FDP

Zentrales Thema für die FDP ist die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, über das das Land und die Bezirke die langjährig vernachlässigten Straßenerneuerungsmaßnahmen auf Kosten der Grundstücksanlieger finanziert.

3. Verabschiedung eines Moratoriums und einer Härtefallregelung in Berlin bezüglich des Auslaufens der Schutzfrist des Schuldrechtanpassungsgesetzes am 03.10.2015. Unser Verband setzt sich dafür ein, dass alle Rentner zu diesem Zeitpunkt ihr gepachtetes Grundstück auf Lebenszeit weiter nutzen können. Auf jegliche Kündigung für diesen Personenkreis verzichtet das Land Berlin auf den landeseigenen Grundstücken.

  • SPD

Bei dem Schuldrechtanpassungsgesetz handelt es sich um Bundesrecht. Der Senat hat sich im Jahr2002 auf Initiative des Berliner Abgeordnetenhauses im Bundesrat dafür eingesetzt, unangemessene Belastungen der Grundstücksnutzer zu vermeiden. Der Antrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. In Berlin strebt die SPD eine sozial verträgliche Regelung für die Nutzer landeseigener Grundstücke an.

  • CDU

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass dieser Umstand auf einer bundesgesetzlichen Regelung (§ 24Abs. 4 SchuldRAnpG) beruht. Aus Berliner Sicht befürworten wir ein solches Moratorium. Das Land Berlin darf sich seiner Verantwortung gegenüber dem Kreis der betroffenen Menschen unserer Stadt nicht entziehen.

  • Bündnis 90 / Grüne

Zunächst möchten wir alle betroffenen Siedler auffordern, soweit es ihnen möglich ist, doch vom Schuldrechtanpassungsgesetz Gebrauch zu machen und ihre Grundstücke zum halben Verkehrswert zu erwerben. Denn nur so kann das Eigentum dauerhaft gesichert werden. Eine Fristverlängerung, ein Moratorium und/ oder eine Härtefallregelung müsste auf Bundesebene beschlossen werden. Wir werden prüfen, ob das Land Berlin aus eigener Entscheidung auf eine Kündigung von betroffenen Rentnern verzichten kann.

  • Die LINKE

Bekanntlich gehört das Schuldrechtanpassungsgesetz zum Bundesrecht. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat auf Initiative der damaligen PDS-Fraktion schon 2002 einen Antrag verabschiedet, der die Einwirkung auf das Gesetzgebungsverfahren zur Schuldrechtanpassung im Bundesrat im Sinne der Vermeidung unangemessener Belastungen zum Inhalt hatte. Im Bundesrat fand der Antrag Berlins keine Mehrheit. Des Weiteren ergab eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Drs. 16/9663), dass die Bundesregierung wegen der Nichterfassung der statistischen Angaben keine Aussagen über Fallzahlen und Betroffenheit machen kann. Eine solche Erfassung ist auch nicht für Berlin geregelt, sodass die zuständigen Bezirksämter keine Angaben machen können. Es ist für uns von Interesse, Angaben zur Betroffenheit von Ihrem Verband zu erfahren. Wir werden uns dann mit den Möglichkeiten eines Moratoriums und einer Härtefallregelung befassen.

  • FDP

Inwieweit im Einzelfall Härtefallregelungen notwendig sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Einen generellen Kündigungsverzicht durch das Land Berlin lehnen wir jedoch ab. Darüber hinaus haben wir uns in den letzten Jahren dafür eingesetzt, dass eine mögliche Verlängerung von Schutzfristen und ggf. die dauerhafte Sicherung frühzeitig geklärt wird, um hier Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Für die kleingärtnerisch genutzten Pachtgrundstücke, die nicht planungsrechtlich als Dauerkleingarten gesichert sind, bietet das Auslaufender Schutzfrist des Schuldrechtanpassungsgesetzes die Möglichkeit noch einmal zu überprüfen, welche Grundstücke nach einer Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Standorte dauerhaft als Kleingarten gesichert werden können.

4. Welches Angebot entwickelt Ihre Partei, um den Erbbauberechtigten auf landeseigenen Grundstücken eine sozialverträgliche Möglichkeit des Erwerbes zu geben?

  • SPD

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, die Vorgaben für den Verkauf von landeseigenen Gebäuden durch den Liegenschaftsfonds um wohnungspolitische Kriterien zu erweitern. Die Neuorientierung der Berliner Liegenschaftspolitik, beschlossen in 2010, orientiert sich an einer sozialen Stadtentwicklung, die vielfältige Anforderungen und Kriterien berücksichtigt. Landeseigene Grundstücke, die mit Erbbaurechten belegt sind, können schon jetzt zu angemessenen Konditionen in Verhandlung mit dem Liegenschaftsfonds erworben werden. Aufgrund der derzeitigen Zinskonditionen ergeben sich hier Spielräume für sozialverträglichen Erwerb.

  • CDU

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage Berlins wird es auf absehbare Zeit nicht ohne Weiteres möglich sein, auf Einnahmen in diesem Bereich zu verzichten. Nichtsdestotrotz muss der Erwerb von Grund- und Wohneigentum unterstützt werden. Dies könnte z. B. durch Zinszuschüsse bzw. verbilligte Darlehen geschehen.

  • Bündnis 90 / Grüne

Wir wollen, dass Grundstücke aus dem Eigentum des Landes Berlin nicht nur nach Höchstgebot verkauft werden, wie das der Liegenschaftsfonds unter Rot-Rot macht. Im grünen Wahlprogramm steht dazu: „Die Vergabe muss verknüpft werden mit sozialen, wohnungspolitischen, ökologischen undbaukulturellen Zielen. Um die Wirtschafts- und Eigentümervielfalt unserer Stadt zu stärken, sollen bei Wohnungsbaugrundstücken auch differenzierte Erbpachtmodelle genutzt werden.“Erbpachtmodelle sind für uns eine mögliche Form der Grundstücksüberlassung im Wohnungsbereich. Das schließt einen späteren Verkauf an die NutzerInnen nicht aus. Eine besondere Verkaufsoffensive planen wir aber nicht.

  • Die LINKE

Wir verweisen auf die Antwort zu 3. Es ist zu klären, inwieweit Anspruchsberechtigte Anträge gestellt haben und wie darüber bisher entschieden wurde. Für Beratungen über den Erwerb von landeseigenen Grundstücken stehen wir zur Verfügung. Letztendliche Klärung ist dann über die Senatsfinanzverwaltung herbeizuführen.

  • FDP

Wir setzen uns sowohl für die Möglichkeit ein, das Erbbaurecht wieder erneuern zu können als auch dafür, den Erbbauberechtigten ein Vorkaufsrecht zum Verkehrswert des Grundstückes einzuräumen.

5. Welche Möglichkeiten kann die Politikschaffen, dass unter Beachtung des demografischen Wandels der Bevölkerung, auch Familien mit geringem Einkommen bzw. für diejenigen, die nicht mehr im Berufsleben stehen, eine alters- und ökologisch gerechte Sanierung ihres Eigenheims finanzierbar bleibt?

  • SPD

Der Klimaschutz und die notwendige energetische Sanierung der Wohnungsbestände stellen eine neue Herausforderung dar. Die Berliner SPD setzt sich für ein sozial verträgliches Klimaschutzgesetz ein, in dem die landesrechtlichen Gestaltungsspielräume für eine Umsetzung der Klimaschutzziele genutzt werden. Durch ein Stufenmodell über 2020hinaus sollen insbesondere im Gebäudebereich langfristige Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen werden. Um für zukünftige Sanierungen noch bessere Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, sollen in einem Modellprojekt die verschiedensten Klimaschutz-und Energieeffizienzmaßnahmen auf ihre Kostenund Wirksamkeit überprüft werden. Die Berliner SPD will so den Eigentümern die Möglichkeit geben, sich vorab über mögliche Maßnahmen und deren Auswirkungen zu informieren. Außerdem müssen die in Berlin verlangten Preise für Strom und Gas überprüft werden. Wir wollen den Einfluss der großen Energieversorger zurückdrängen. Die Energienetze gehören in kommunale Hand, auch in Berlin. Die SPD plädiert darüber hinaus für den Ausbauder IBB-Programme zur energetischen Sanierung. Die IBB bietet mit ihrem Programm „EnergetischeGebäudesanierung“ günstige Kredite an, die sehr gut genutzt werden. Es können damit mit geringen Förderungen große Investitionen erreicht werden. Deshalb will die SPD diese Programme aufstocken und damit wichtige Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen schaffen. Für den altersgerechten Umbau selbstgenutzten Wohneigentums steht zudem ein Förderprogramm der KfW zur Verfügung.

  • CDU

Auch an dieser Stelle gilt der Grundsatz, nicht nur den Erwerb, sondern auch die Instandhaltung von Grund- und Wohneigentum zu unterstützen. Schonheute können im Rahmen von energetischen Sanierungen Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) zu besonderen Zinskonditionen beantragt werden. Darüber hinaus sind weitere Programme denkbar, die z. B. durch die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) angeboten werden. Ein wie vom rot-roten Senat geplantes Klimaschutzgesetz, das erhebliche Investitionen im Gebäudebestand zur Folge gehabt hätte und ausschließlich zu Lastender Mieter und Eigentümer gegangen wäre, haben wir kategorisch abgelehnt.

  • Bündnis 90 / Grüne

Zur Sanierung des Gebäudebestandes setzen wir auf zinsverbilligte Kredite, z. B. von der KfW, sowie auf Landesbürgschaften. Zudem wollen wir eine Agentur zur Klimaschutzförderung gründen, die private EigentümerInnen unterstützt: bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm, bei der Mobilisierung von Fremdkapital z. B. durch Contractingmodelle und nicht zuletzt durch eine umfassende Beratung bei der Planung des Sanierungsvorhabens. Unsere grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das KfW-Programm spätestens ab2013 wieder deutlich aufgestockt wird und dass Zuschussmodelle ausgebaut werden.

  • Die LINKE

Wichtig war uns in der parlamentarischen Debatte über ein Berliner Klimaschutzgesetz, dass die Eigentümer nicht über Maß belastet werden. Wir wissen, dass viele Eigentümer hohe Kreditbelastungen auf ihren Häusern haben. Neben einer sozialen Härtefallregelung war uns daher wichtig, dass Pflichtmaßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der vorhandenen Gebäude nur durch flankierende Klimaschutz-Förderprogramme eingeführt werden können. Da die Bundesregierung ein solches Förderprogramm nicht geplant hat, sondern stattdessen noch die KfW-Kreditmittel gekürzt hatte, sahen wir uns gezwungen, ein Gesetz mit verpflichtenden Schritten nicht zu beschließen und weiter auf die Freiwilligkeit, etwa durch Klimaschutz-Zielvereinbarungen des Landes mit den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften, zu setzen, wohlwissend, dass wir so die ehrgeizigen Klimaschutzziele nicht zügig erreichen werden. Auch für die barrierefreie oder barrierearme Modernisierung denken wir an Förderprogramme. Die KfW hat für den altersgerechten Umbau ein Förderprogramm mit zinsverbilligten Krediten aufgelegt. Im Rahmen dieser Projekte sollen selbstnutzende Eigentümer im Mittelpunkt stehen. DIE LINKE ist sowohl bei der energetischen als auch der altersgerechten Sanierung für Landesförderprogramme, nicht nur als zinsgünstige Kredite, sondern auch mit Förderbeträgen zur Auszahlung. Diese müssen aber im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten des Landeshaushaltes liegen.

  • FDP

Es ist uns wichtig, auch bei der energetischen Sanierung Belastungen der Bürger mit Maßnahmen zu vermeiden, die sich viele nicht leisten können. Zum einen setzen wir uns deshalb dafür ein, dass Regelungen, die das Land trifft, technologieoffensein müssen, also jedem die Wahlfreiheit bei der Auswahl der Maßnahmen zur Senkung des Wärmeverbrauchs lassen. Des Weiteren wollen wir, dass nur die Maßnahmen zur Sanierung angegangen werden müssen, die sich wirtschaftlich auch rechnen. Da selbst in diesen Fällen aufgrund der persönlichen Situation der Eigenheimbesitzer Bankkredite oft nicht gewährt werden (vor allem bei Rentnern), muss das Land in diesen Fällen Bürgschaften bereitstellen.

6. Welche Lösungsvorschläge hat Ihre Partei die Probleme, die durch das Schichtenwasserverursacht werden, insbesondere in Siedlungsgebieten im Norden und Süden Berlins, unter der Sichtweise der ökologischen Renaturierung ehemalige Entwässerungsgräben und Drainagen zu reaktivieren?

  • SPD

Die Drainageschächte im öffentlichen Straßenlandwerden jährlich auf Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft und die dabei festgestellten Schäden unverzüglich beseitigt. Zur Aufrechterhaltung der Funktion der Drainageleitungen werden bei Havarien jeweils kurzfristig Reparaturen durchgeführt. Das Drainagesystem ist jedoch auf langeSicht keine naturverträgliche Lösung. Perspektivisch gesehen ist die einzige akzeptable Lösung die Entwässerung über ein Regenwasserkanalsystem. Weiterhin gehört ein ökologisch sinnvolles Grundwassermanagement zu einer pragmatischen Lösung des Problems. Aktuell erfolgt der Einbau von Regenkanälen nur im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen mit vorwiegend infrastrukturellen, wirtschaftsfördernden und wohnumfeldverbessernden Prämissen. Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, dass diese Probleme im Rahmen der Investitionsmaßnahmen zur Instandhaltung des Wasserversorgungssystems mit berücksichtigt werden müssen.

  • CDU

Zur Linderung der Folgen des sog. Schwebenden Grundwassers diente jahrzehntelang ein Systemaus Gräben und Drainagen, das heute nicht mehr voll funktionsfähig ist. Ein Großteil der vorhandenen Drainagen hat die allgemein angesetzte Lebensdauer von 25 Jahren bereits deutlich überschritten und man muss in den kommenden Jahren von einem erhöhten Wartungsaufwand und ggf. von Ersatzbauten ausgehen. Hinzu kommt, dass bei Straßenbaumaßnahmen in den letzten Jahren Teile von Drainageleitungen zerstört wurden, ohne dass anschließend eine Erneuerung oder Reparatur erfolgte. Auch eine notwendige Bestandsaufnahme und Begutachtung der Drainageanlagen ist bisher nicht erfolgt. Leider haben die Schäden durch das schwebende Schichtenwasser in den letzten Jahren stark zugenommen, so dass endlich ein Handlungskonzepterarbeitet und umgesetzt werden muss. Bisher ist völlig unklar, wer für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gräben und Drainagen in den Ortsteilen zuständig ist. Zur Lösung dieser Problematik sollte daher eine Arbeitsgruppe gebildet werden, in der Vertreter des Senates, des betreffenden Bezirkes sowie Vertreter von ortsansässigen Interessenverbänden in enger Abstimmung einen Zeit- und Maßnahmenplanvereinbaren. Die Sorgen und Nöte der betroffenen Menschen müssen endlich ernst genommen und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit langfristig umwelt- und siedlungsverträgliche Grundwasserstände im gesamten Stadtgebiet erreicht werden können. Die Regulierung der Grundwasserstände ist nicht zuletzt auch explizit in § 37a des Berliner Wassergesetzes geregelt. Das Abgeordnetenhaus hat zudem einstimmig im Jahr 2001 unterstützend beschlossen (Drs. 14/973), dass der Senat eine Verordnung erlassen soll, die „einen umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstand [..] sicherstellt“.

  • Bündnis 90 / Grüne

Die Probleme mit dem Schichtenwasser in Siedlungsgebieten sind häufig hausgemacht, weil Entwässerungsgräben und Drainagen in der Vergangenheit sehr häufig von Unkundigen zugeschüttet oder auch bebaut wurden. Hier stehen auch Eigentümer in der Pflicht. Es ist zu begrüßen, dass sich in den letzten Jahren von den Bezirksämtern initiierte Arbeitsgemeinschaften gebildet haben, in denen man gemeinsam an einer Problemlösung gearbeitet hat. Diese Arbeit ist fortzusetzen.

  • Die LINKE

Es sollte beim Schichtenwasser die Ursache angepackt werden. Den Anwohnerinnen und Anwohnern ist es nicht zumutbar, auf eigene Kosten an den Folgen zu laborieren und ihre Häuser abzudichten. Eine Ursachenbekämpfung ist ein Grundwassermanagement zur dauerhaften Absenkung des Grund-wasserspiegels auf ein ökologisch verträgliches Maß. Eine weitere Bekämpfung noch vor der Haustür und vor dem Grundstück ist die Reaktivierung alter Graben- und Drainagensysteme. DIE LINKE setzt sich für eine Öffnung und Renaturierung als funktionstüchtiges Grabensystem ein. Die Kosten für die Renaturierung der Gräben könnten durch das Umweltentlastungsprogramm getragen werden und als Ausgleichsmaßnahme der Entsiegelung für Bauprojekte dienen.

  • FDP

Grundsätzlich setzen wir uns für ein Trennkanalsystem und damit die Umstellung des Drainagesystems in ein reines Regenwasserkanalsystem ein. Daneben sollten auch ehemalige Entwässerungsgräben und Drainagen für die Ableitung des Oberflächenwassers wieder aktiviert werden, wo dies wegen der Aufstauung von Schichtenwassernotwendig erscheint.

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