Straßenausbaubeitragsgesetz: betroffene Berliner bekommen ihr Geld zurück

Das umstrittene Berliner Gesetz zum Straßenausbau wird abgeschafft. Nun können betroffene Grundstückseigentümer die in den vergangenen vier Jahren Beiträge für den Ausbau ihrer Straße zahlen mussten diese jetzt zurückfordern.
Im Abgeordnetenhaus hat der Bauausschuss am 22. August 2012 den Weg für die Erstattung der Kosten durch das Straßenausbaubeitragsgesetz freigemacht.
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Die Parlamentarier beschlossen die Aufhebung des umstrittenen Gesetzes. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren berlinweit 675.000 Euro von den Grundstückseigentümern für den Straßenausbau gefordert, bezahlt wurden bislang 528.000 Euro.

Das Gesetz war 2006 vom Senat eingeführt worden, die aktuelle SPD/ CDU-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des Gesetzes verständigt.

Allerdings hatten in der Vergangenheit nur sechs Bezirke das Gesetz angewandt, aufgrund dessen problematischer Umsetzung und wegen des starken Widerstands dagegen, u.a. auch von unserem Landesverband.
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Das Gesetz, welches nun endlich abgeschafft wird, regelte, dass Eigentümer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen, bei einer Straßenausbaumaßnahme, einer Erweiterung oder einer grundlegenden Erneuerung entsprechend der Grundstücksgröße an den Kosten beteiligt werden müssen. Die Höhe der Kostenbeteiligung richtete sich nach der Kategorie einer Straße. Bei Hauptverkehrsstraßen mußten Anwohner bisher bei Fahrbahnerneuerungen 25 Prozent der Kosten zahlen, bei Anliegerstraßen waren es 65 Prozent. Auch für Radwege, Parkstreifen und Parkbuchten kassierten die Bezirke bei den Berlinern anteilig mit ab. Dies geschieht auch aufgrund des Engagements unseres Landesverbandes zukünftig nun nicht mehr.

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