Winterdienst für Grundstückseigentümer von der Steuer absetzbar?

Auch wenn der reichliche Schnee des nunmehr endlich vergangenen, fast endlos erscheinenden Winters in der Frühlingssonne geschmolzen ist, so kann einen die Schneeräumung auch noch weiterhin beschäftigen. Nämlich die steuerliche Absetzung ihrer Kosten, so man denn einen Schneeräum-Dienstleister dafür beauftragt hatte.

Ein Grundstückseigentümer hatte im vergangenen Jahr für die beauftragte Schneeräumung vor seinem Grundstück die Möglichkeit der Steuerersparnis für hauhaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend gemacht, nach der Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen etwa für die Haushaltshilfe, den Pflegedienst für Alte und Kranke, einen Gärtner, Fensterputzer oder eben einen Schneeräumdienst mit 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro absetzbar sind. Das macht hier eine kräftige Steuerentlastung von maximal 4.000 Euro im Jahr möglich.

Zunächst erkannte das Finanzamt die abgesetzten Schneeräumkosten nicht an, weil diese nicht auf dem Grundstücke selbst, sondern auf öffentlichem Gelände vor dem Grundstück, entsprechend den Verpflichtungen durch das Berliner Straßenreinigungsgesetz (Winterdienst), angefallen wären. Nach erfolglosem Einspruch durch den Grundstückeigentümer klagte er und bekam beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg Recht ( Az. 13 K 13287/ 10).

Allerdings legte das unterlegene Finanzamt beim Bundesfinanzhof Revision ein (Az. VI R 55/ 12).
Aus diesem Grund kann man sich auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gegenüber dem Finanzamt berufen und bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes ein Ruhen des Verfahrens bezüglich der steuerlichen Anerkennung der Schneeräumkosten beim Finanzamt beantragen.

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