Bebauungseinschränkungen von Wassergrundstücken in flussnahen Berliner Überschwemmungsgebieten

In Umsetzung des Bundes-Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz bestimmte wassernahe Gebiete in Berlin als Überschwemmungsgebiete festgesetzt worden.

Diese ufernahen Areale dürfen ab sofort nur noch mit Ausnahmegenehmigung bebaut werden. Legal errichtete Gebäude haben aber Bestandsschutz. Diese Einschränkungen betreffen viele Berliner Besitzer von Wassergrundstücken, denn ihr Grundeigentum kann deshalb merklich an Wert verlieren, zumal Grundstücke am Wasser bzw. in seiner Nähe bisher ihren besonderen Wert haben. Schon allein der Wegfall des Baurechtes bzw. die Beschränkung des Nutzungsrechtes kann sich bei betroffenen Grundstücken erheblich wertmindernd auswirken. Mit heftigen Reaktionen der betroffenen Grundstücksbesitzer rechnend wurde wohl auch aus diesem Grund eine erste Veranstaltung zur Bürgerinformation von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz bewusst kaum bekannt.

Für die vom Land Berlin seit Jahresbeginn festgelegten „vorläufig gesicherten“ Überschwemmungsgebiete, die laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) am Jahresende festgesetzt werden sollen, gelten besondere Schutzvorschriften. Laut Paragraf 78 des WHG besteht für diese Zonen ein Verbot von "dauerhaftem Ablegen von Gegenständen", die den Wasserabfluss behindern und fortgeschwemmt werden können. Selbst die Pflanzung von Bäumen oder Hecken bedarf nun der Genehmigung und könnte gegebenenfalls verboten werden.

Die vorgesehenen Überschwemmungsregionen sind mit einem sofortigen Baustopp belegt. Einheitliche Bemessungsgrundlage für die festzusetzenden Überschwemmungsgebiete, die am 22. Dezember dieses Jahres endgültig festgeschrieben werden, ist ein "hundertjährliches Hochwasser", also ein Hochwasser, das statistisch gesehen einmal in hundert Jahren zu erwarten ist. Die Gebiete liegen entlang dem Tegeler Fließ, der Panke, der unteren Havel mit den Tiefwerder Wiesen und Breitehorn, längs der Erpe sowie der Müggelspree mit den Gosener Gewässern. Ob noch andere Areale betroffen sind, ist noch nicht entschieden. Ausführlichere Informationen sowie entsprechendes Kartenmaterial können laut Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei ihr bzw. den Fachbereichen Umweltschutz der zuständigen Bezirksämtern sowie online eingesehen werden.
Aufgrund der Hochwasserlagen an der Elbe und der zunehmenden Unwetterlagen mit Starkregen in den letzten Jahren wird es wohl zum rechtskräftigen Abschluss der Berliner Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Jahresende kommen, auch wenn Berlin durch die Spreeregulierung mittels Schleusen, Wehren und Staubecken auch im Brandenburgischen bisher zum Glück kaum bedrohliche Hochwasserschäden erleiden musste. Das letzte durch starke Niederschläge ausgelöste Hochwasser, ereignete sich am 30.07.2011 an der Erpe, einem Nebenfluss der Spree in Berlin-Köpenick.
Betroffene Grundstückseigentümer sollten dennoch Bauanträge einreichen, denn in Einzelfallprüfungen wird sich dann zeigen, ob das betroffene Grundstück über der rechnerisch ermittelten Hochwasserlinie liegt und dann problemlos bebaubar ist. Weiterhin besteht behördlicherseits die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.


Linktipp: Karten und Infos von SenStadtUm


Ronald Reuter

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