Die Grundsteuerreform in Bayern
Bayern hat sich gegen das Bundesmodell entschieden und berechnet die neue Grundsteuer nach dem wertunabhängigen Flächenmodell. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer steigt.
Alle Grundstückseigentümer müssen
zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023
eine Grundsteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
In Bayern kann die Erklärung elektronisch oder in Papierform eingeeicht werden. Ab 1. Juli 2022 stehen die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen bereit.
Unter diesem Link Grundsteuer Bayern des Bayerischen Landesamtes für Steuern finden Sie interessante Informationen mit Grundlagen-Video, beispielhaften Video-Ausfüllanleitungen, FAQ und weiterführenden Links.
Wir helfen Ihnen-Informationen zur Grundsteuerreform