VGH-Partnerschaft: "Sonderkonditionen prüfen lassen"

VGH-Partnerschaft
Geschäftsführer Tibor Herczeg (l.) und VGH-Abteilungsdirektor Dr. Wolfram Klöber sind überzeugt davon, dass VWE-Mitglieder von der Kooperation profitieren.   © VWE Nds.eV
Geschäftsführer Tibor Herczeg (l.) und VGH-Abteilungsdirektor Dr. Wolfram Klöber sind überzeugt davon, dass VWE-Mitglieder von der Kooperation profitieren.
"Zur neuen Kooperation mit der VGH, der Öffentlichen in Oldenburg, der Ostfriesisch Landschaftlichen Brandkasse und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig erreichen uns bereits viele Nachfragen", berichtet Geschäftsführer Tibor Herczeg.
Seit Bekanntgabe der Rabatte im November (s. NdsInfo, Ausgabe 11/23) häufen sich Nachfragen, wie sich die Sonderkonditionen auf bereits bestehende Versicherungsverträge auswirken. "Bei Nachlässen bis zu 25 Prozent ist eine Aktualisierung auf die heutige Produktgeneration erforderlich", erklärt Carina Brambor von den VGH Versicherungen. So sei sichergestellt, dass der Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und sich auf aktuellem Stand befindet. Inflationsbedingte Preisanpassungen oder bereits bestehende Nachlässe könnten sich auf die Höhe der Beiträge zudem unterschiedlich auswirken. "Es kann sein, dass sich der Beitrag für VWE-Mitglieder nicht in jedem Fall um die vereinbarten Sondernachlässe verringert", so Brambor. Sie empfiehlt, den Versicherungsbedarf im persönlichen Gespräch mit einem Vertriebspartner der beteiligten Versicherungen individuell prüfen und an die individuelle Situation anpassen zu lassen.

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