Elementarschadenversicherung Verband Wohneigentum: Versicherer in die Pflicht nehmen

• Versicherer sollen verpflichtet werden, die Elementarschadenversicherung beim Abschluss einer Gebäudeversicherung mit anzubieten und jeden Eigentümer auf Wunsch zu versichern, unabhängig von der Wohnlage.
• Wohneigentümer und -eigentümerinnen dürfen wählen, ob sie sich versichern möchten; sie werden nicht verpflichtet.
• Es soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden eingeführt werden.


Bonn, Berlin, 11. März 2024. Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zur Elementarschadenversicherung am heutigen Montag plädiert der gemeinnützige Verband Wohneigentum dafür, die Versicherungen stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen künftig bei Abschluss einer Gebäudeversicherung die Elementarschadenversicherung direkt mit anbieten, unabhängig davon, ob die Eigentümerinnen und Eigentümer in einem Risikogebiet wohnen.

Nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz (Ahrtal) und Nordrhein-Westfalen in 2021 ist die Diskussion über die Einführung einer bundesweiten Elementarpflichtversicherung wieder aufgeflammt. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit klimabedingter Umweltkatastrophen besteht Bedarf an einer solchen Absicherung. Die Schäden beispielsweise nach einem Starkregenereignis können Hauseigentümer*innen in existentielle Not stürzen.

Der Verband Wohneigentum spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, Versicherer dahingehend zu verpflichten, dass sie die Elementarschadenversicherung beim Abschluss einer Gebäudeversicherung grundsätzlich mit anbieten und auf Wunsch abschließen, und zwar unabhängig davon, ob das Haus in einem Risikogebiet steht. Einzurichten sei zudem ein staatliches Rückverversicherungssystem, das der staatlichen Aufsicht unterliege.

Eigentümer müssen die Wahl haben

"Eigentümer müssen die Wahlmöglichkeit haben. Durch das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) der Versicherer kann es passieren, dass sie überhaupt keinen Versicherer finden, nämlich wenn sie ungünstig wohnen, oder dass sie bei wiederholtem Schadensfall von der Versicherung ausgeschlossen werden", erklärt Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum. "Das ist für uns ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt."

Der bundesweit größte Verband für das selbstgenutzte Wohneigentum betont, dass Hauseigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, eine Versicherung abzuschließen, "das wäre ein Eingriff in die individuelle Autonomie. Jeder muss selbst entscheiden können, ob er die monatlich anfallenden Versicherungskosten tragen kann und möchte", betont Wegner.


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