Wichtige Hinweise zur Rechtsschutzversicherung und Rechtsberatung unseres Verbandes

In der täglichen Bearbeitung der Anträge auf Deckungsschutz zur Rechtsschutzversicherung und in der kostenlosen Rechtsberatung treten manchmal Probleme auf. Mangelndes Wissen um die Vorgehensweise und den Leistungsumfang stoßen auf Seiten der Mitglieder teilweise auf Unverständnis oder führen zu Verärgerungen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle, durch erneute Information und entsprechende Hinweise, die Probleme zukünftig, zur Zufriedenheit aller, ausschalten.

Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Nachbarstreitigkeiten nur nach Gütetermin

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Deckungsschutz bei Nachbarstreitigkeiten nur gewährt wird, wenn zuvor ein Gütetermin stattgefunden hat. Dieser muss bei einer unserer 29. Vertragskanzleien vereinbart werden. In unserem Rahmenvertrag mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung ist die Inanspruchnahme des Gütetermins bei unseren Vertragskanzleien vertraglich vereinbart. Die aufgesuchte Kanzlei muss diesen auf dem Antrag für Deckungsschutz (Seite 2) bestätigen. Wenn ein Mitglied bei Nachbarstreitigkeiten den Gütetermin nicht wahrnimmt, wird kein Deckungsschutz erteilt.

Da die Rechtsschutzversicherung von unseren Mitgliedern für Nachbarstreitigkeiten am meisten in Anspruch genommen wird, soll bei dem Gütetermin auch über die Erfolgsaussichten informiert werden, da in NRW Schiedsverfahren beim Schiedsmann den Klageverfahren vorgeschaltet sind. Bei einem Gütetermin in der Vertragskanzlei hat das Mitglied die Möglichkeit, sich über den Ablauf des Verfahrens und die Erfolgsaussichten des anschließenden Klageverfahrens kundig zu machen. Geht jedoch das Mitglied sofort zu einer ?Fremdkanzlei?, so fehlt ihm dieser Gütetermin und der Antrag auf Deckungsschutz wird abgewiesen. Die Mitglieder haben aber die Möglichkeit, den Gütetermin bei einer Vertragskanzlei in Anspruch zu nehmen, sich diesen bestätigen zu lassen und dann zu einer Fremdkanzlei zu wechseln ? soweit dies dann noch gewünscht wird.

Rechtschutzversicherung: Kein Deckungsschutz für alle Fälle des Lebens

Die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Verbandes deckt nur einen ganz bestimmten Lebensbereichab:

  • dingliche Rechte

  • Nachbarrecht NRW

  • kleine Bereiche des Abgaben-, Gebühren- und Steuerrechts

Nicht versichertsind (Beispiele):

  • Streitigkeiten aus dem Familienrecht, also Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich usw.

  • Streitigkeiten aus dem Erbrecht, z.B. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen usw.

  • Streitigkeiten aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, dem Straßenverkehrsrecht. Wenn Sie sich z.B. wegen einer Körperverletzung strafbar gemacht haben oder bei ?Rot? über die Ampel gefahren sind, besteht kein Deckungsschutz.

  • Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht, dem Sozialrecht, so z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Ablehnung von Sozialleistungen, Einstufung in Pflegestufen.

Anträge dieser Art werden nicht bearbeitet, da von vornherein kein Deckungsschutz gegeben ist!

Rechtsschutzversicherung: Erschließungsabgaben und Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz NRW

Häufig reichen bei Erschließungsabgaben und Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz NRW unsere Mitglieder den Antrag auf Deckungsschutz zu früh bei uns ein. Sie stellen bereits einen Antrag, auch wenn noch gar kein Heranziehungs-Bescheid vorliegt. Die Informationsschreiben der Kommunen sind mit ?Anhörung zu einem bevorstehenden Heranziehungsbescheid?, ?Ankündigung eines bevorstehenden Heranziehungsbescheides? oder ähnlich betitelt. Sie sind kein Heranziehungs-Bescheid. Rechtswirkung hat nur ein endgültiger Heranziehungs-Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung am Schluss des Schreibens. Erst gegen diesen Bescheid können Sie sich rechtlich wehren und erst dann kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Liegt Ihnen solch ein Bescheid vor, ist es der richtige Zeitpunkt, den Antrag auf Deckungsschutz zu stellen. Stellen Sie den Antrag zu früh, also schon bei dem reinen Informationsschreiben, muss Ihr Antrag abgewiesen werden. Sie werden dann auf die neue Antragstellung bei Vorlage des Heranziehungsbescheides verwiesen. Dies bedeutet doppelte Arbeit für Sie, aber auch für die zuständige Mitarbeiterin des Verband Wohneigentum, die den Antrag bearbeiten muss.

Rechtsberatung: Kostenlose mündliche Beratung ist zeitlich begrenzt!

Die kostenlose mündliche Rechtsberatung ist ein Service, der unseren Mitgliedern erste Hilfe und Informationen in Rechtsfragen gibt, wobei die Vertragskanzlei oder die Rechtsberatung in der Geschäftsstelle nicht anwaltlich für Sie tätig werden. Es ist selbstverständlich, dass man zu solch einem Beratungsgespräch Unterlagen mitbringt, damit der Anwalt weiß, worum es geht. Er muss sich schließlich ein Bild der rechtlichen Situation machen können. Doch sprengt es den zeitlichen Rahmen, als auch den Arbeitsaufwand des Anwalts, wenn Sie mit dicken Aktenordnern ?anrücken?. Es ist unmöglich, dass der Anwalt stundenlang liest und sich einarbeitet, um Ihnen dann mündlich Auskunft zu geben. Es kann auch kein Schreiben an die Gegenpartei erwartet werden. Und das alles selbstverständlich auch noch kostenlos!

Aus den Erfahrungen der täglichen Beratungspraxis heraus, weisen wir darauf hin, dass es bei der kostenlosen mündlichen Rechtsberatung eine zeitliche Begrenzung gibt. Dabei ist es unerheblich, ob die Beratung in der Geschäftsstelle oder in einer Vertragskanzlei erfolgt. Die Vertragskanzleien entscheiden selbstständig über diese Grenze. In der Regel sollte der zeitliche Rahmen (durchschnittlich 30 Minuten) für eine mündliche Beratung nicht überschritten werden. Ist dies aber der Fall, wird der Vertragsanwalt Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der zeitliche Rahmen der kostenlosen Beratung ausgeschöpft ist, sodass nunmehr jede weitere Beratung Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auslöst. Wird diese erweiterte Leistung des Anwalts durch Sie als Mitglied in Anspruch genommen, wird er Ihnen anschließend eine Rechnung stellen. Die Rechnung wird vom Verband nicht übernommen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die kostenlose Rechtsberatung rund um Haus und Garten nur für das im Mitgliedsausweis genannte Wohneigentum erteilt wird.

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