GEMA Tarifänderung zum 01.01.2014

Zwischen der GEMA und dem Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. besteht ein Rahmenvertrag, über den unsere Mitglieder bei ordnungsgemäßer Meldung einen Nachlass in Höhe von 20
Nach langen Verhandlungen zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. hat sich zum 01. Januar 2014 eine tarifliche Änderung ergeben.

Das nunmehr gesamtvertraglich fixierte Ergebnis soll einen Ausgleich der Interessen von Urhebern und Nutzern darstellen.

Für unsere Gemeinschaften und Kreisverbände kommen im Wesentlichen folgende Vergütungssätze in Betracht:

U-V(Veranstaltungen mit Live-Musik)
M-V (Veranstaltungen mit mechanischer Musik)

Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf der Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten zu jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 1,00 Euro).

Diese Tarifstruktur soll kleinere und mittlere Veranstaltungsformate entlasten und so Veranstaltungen des bürgerschaftlichen Engagements zugute kommen.

Sollte es bei größeren Veranstaltungen zu Tariferhöhungen kommen, werden diese durch Einführungsnachlässe schrittweise, über einen Zeitraum von 5 Jahren, bis zum 31.12.2018 eingeführt.

Weitere Informationen hat die GEMA auf ihrer Internetseite unter www.gema.de/Veranstaltungstarife zusammengestellt. Dort ist auch ein Tarifrechner implementiert, mit dem die Vergütungen auf der Basis der neuen Vergütungssätze ermittelt werden können.

Die jeweils gültigen Vergütungssätze finden Sie unter www.gema.de/Tarife.


Quelle: Verband Wohneigentum NRW

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