"Bauseits" heißt oft: Für den Bauherrn wird´s teuer

Obwohl es für den Begriff »Bauseits« keine rechtliche oder technische Definition gibt, taucht dieser dennoch in zahlreichen Bauverträgen auf. Dieser bewusst unbestimmt gehaltene Begriff »Bauseits« entpuppt sich in der Regel jedoch als für den Bauherrn teures »Wunderwort«, verspricht er doch dem Bauträger lukrative Zusatzaufträge, ohne dass dieser dies vorher besonders erwähnt bzw. vorsätzlich und in voller Absicht nicht darauf hinweist.

Formulierungen verstehen

Steht beispielsweise in einem Bauträgervertrag, dass die Erdarbeiten »Bauseits« auszuführen sind, bedeutet dies schlicht und ergreifend, dass diese Arbeiten entweder vom Bauherrn selbst auszuführen sind oder dieser eine Erdbaufirma damit beauftragen muss, natürlich jeweils im Auftrag und auf Kosten des Bauherrn. Diese Leistung ist dann bewusst nicht vom Bauträger zu erbringen. Dieser bietet diese Leistungen natürlich auch selbst an, allerdings weist er erst dann darauf hin und nennt dann (vielleicht) seinen Preis, wenn die Bauarbeiten kurz bevorstehen und der Bauherr sich damit in einer Zwangslage befindet, da dieser dann oftmals keine Zeit hat, sich von anderen Erdbauunternehmern Angebote für diese Erdarbeiten einzuholen. Dieses Beispiel lässt sich auch auf zahlreiche andere Gewerke ausdehnen, die im Rahmen einer Baumaßnahme anfallen. Besonders beliebt ist auch die komplette »bauseitige« Ausführung der Abdichtungsarbeiten am Keller, die, sofern sie fachgerecht ausgeführt werden sollen, auch entsprechend hohe Kosten verursachen. Grundsätzlich ist also der Begriff »Bauseits« mit einer gehörigen Portion Skepsis zu betrachten, da sich dahinter häufig sehr hohe und bewusst provozierte Zusatzkosten verbergen. Denn nur an den Nachträgen kann man Geld verdienen, so die Philosophie vieler Bauunternehmen.

Zwischen den Zeilen lesen

Ein weiterer Aspekt von »Bauseits« ist der damit oftmals einhergehende Gewährleistungsverlust auf Seiten des Bauherrn. Erbringt dieser »bauseitige« Leistungen in Eigenregie, wird der Bauträger bei Mangelfolgeschäden immer versuchen, diese auf die Eigenleistungen des Bauherrn zu schieben. Auf diese Weise können sich selbst kleinere Mängel zu teuren und langwierigen Streitereien entwickeln.

Prüfung des Vertrages ist unumgänglich

Kurzum: »Bauseits« wird in jedem Falle immer teuer! Lassen Sie sich daher gerade bei Bauträgerverträgen durch einen qualifizierten und unabhängigen Baufachmann beraten (z.B. kostenlose Erstberatung in Bau- und Rechtsfragen durch die Fachleute des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.), bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben. Und auch die baubegleitende Qualitätskontrolle sollte zwingend durch einen vom Bauträger unabhängigen Baufachmann erfolgen, um weitere unliebsame Überraschungen während der Bauzeit nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies kostet zwar auf den ersten Blick etwas Geld, doch die Vermeidung von teurem Ärger und langwierigen Bauprozessen mit oftmals ungewissem Ausgang sollte Ihnen das Geld wert sein.

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