Advent, Advent, ein Lichtlein brennt

Gerade in der Weihnachtszeit machen wir es uns zu Hause gerne besonders gemütlich. Kerzen erhellen die Räume und schaffen Behaglichkeit. Doch leider entstehen durch unachtsamen Umgang mit Kerzen immer wieder Brände. Deshalb müssen in der Advents- und Weihnachtszeit Feuerwehren besonders oft ausrücken.

Allein 200.000 Brände werden jedes Jahr in Deutschland gemeldet - meist sind Privathaushalte betroffen. Pro Jahr sterben rund 400 Menschen bei Bränden und etwa 6.000 tragen teils schwere Brandverletzungen davon. In NRW ist die Zahl der Brände im vergangenen Jahr glücklicherweise leicht gesunken. 2012 mussten die Feuerwehren zu 37.104 Einsätzen ausrücken; im Jahr davor waren es noch 40.213.

Mit Vorbeugung und Umsicht lässt sich viel erreichen, teilt der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e. V. mit. So sollte jeder, der sein Haus verlässt, elektrische Geräte möglichst immer ausschalten, da z. B. ein Blitzeinschlag bei Gewitter die Geräte beschädigen und im ungünstigsten Fall sogar einen Wohnungsbrand auslösen kann.

Viele Brände entstehen durch Nachlässigkeit. Häufig werden die eingeschaltete Kaffeemaschine oder der eingeschaltete Elektroherd vergessen. Brennende Zigaretten oder Kerzen auf dem Adventskranz stellen eine besondere Gefahrenquelle dar, gerade wenn das Tannengrün schon stark angetrocknet ist. Gleiches gilt auch für Kerzen am Baum, die deshalb niemals unbeaufsichtigt bleiben sollten.

Ein weiterer Gefahrenherd sind überlastete elektrische Leitungen und Mehrfachsteckdosenverteiler. Oft sind mehrere Geräte an solchen Steckdosen angeschlossen. Werden dann alle gleichzeitig eingeschaltet, entwickelt sich im Kabel eine enorme Wärme.

Rauchmelder warnen

Falls es doch einmal irgendwo in der Wohnung zu einem Brand kommen sollte, bieten Rauchmelder Sicherheit. Sie warnen durch einen Signalton, sobald Rauch entsteht. Für die Küche mit Dunst und Kochschwaden empfehlen sich spezielle Rauchmelder oder auch Flammen- bzw. Temperaturwarnmelder. Diese sollten allerdings nie im direkten Einwirkbereich des Elektroherdes installiert werden.

In Nordrhein-Westfalen besteht Rauchmelderpflicht für Neubauten, die nach dem 31. März 2013 genehmigt wurden. Für Wohnungen im Bestand gibt es eine Nachrüstplicht bis zum 31. Dezember 2016. Doch ein Rauchmelder allein reicht in einem großen Haus meist nicht aus. In jedem Fall sollten die Flure als zentrale Zugänge zu den Räumen überwacht werden. Ansonsten empfiehlt es sich, Räume mit elektrischen Geräten, Räume in denen geraucht wird oder oft Kerzen brennen bzw. in denen ein Kamin vorhanden ist, mit Rauchmeldern auszustatten. Besonders effektiv ist, wenn der Rauchmelder in der Mitte der Decke angebracht wird.

Für Menschen mit Hörproblemen gibt es übrigens Rauchmelder mit Blitzlicht oder Vibrationsfunktion. "Generell sollte beim Kauf immer auf Qualität geachtet werden, denn niemand möchte, dass der Rauchmelder vielleicht nicht richtig reagiert oder Fehlalarme ausgelöst werden. In Deutschland müssen Rauchmelder der Gerätenorm DIN EN 14604 entsprechen und das CE-Zeichen tragen", berichtet Hans-Michael Schiller, Vorsitzender des Verbandes Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e. V.

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