Wärmewende: Für alte Öfen tickt die Uhr

Alten Holz- und Kohleöfen geht es an den Kragen: Seit dem 1. Januar 2015 gelten strengere Richtwerte für Heizemissionen. Hausbesitzer sollten prüfen, ob sie betroffen sind, so das Umweltbundesamt. Wer seine Heizung modernisieren will, hat Glück: Für den Einbau moderner Systeme gibt es derzeit Fördergelder.

Die Heizperiode hat längst angefangen. Aus manchen Schornsteinen kommt dabei Rauch von einem alten Holzofen oder Heizkessel. Diese verursachen allerdings "einen erheblichen Ausstoß an Feinstaub und zahlreichen anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen", warnt das Umweltbundesamt. So verschlechtern alte Öfen die Luft in ihrer Nachbarschaft und erhöhen das Risiko von Erkrankungen.

Richtwerte werden verschärft

Um das einzudämmen, greift seit dem 1. Januar 2015 eine neue Verordnung zum Emissionsschutz, gesetzliche Richtwerte für alte Heizungsanlagen werden verschärft. Darunter fallen einerseits Heizkessel, die vor 1995 errichtet wurden und ein ganzes Haus oder eine ganze Wohnung mit festen Brennstoffen wie Holz heizen. Andererseits sind kleine Öfen und Kamine betroffen, die vor 1975 eingebaut wurden und nur ein einzelnes Zimmer versorgen. Für Holzöfen und Heizkessel, die zwar jünger sind, aber noch vor dem Jahr 2010 installiert wurden, gelten Übergangsfristen - auch sie müssen bis spätestens 2025 ersetzt werden. Nur Öfen, die nach dem 21. März 2010 eingebaut wurden, bleiben ganz unbehelligt.

Chance für Modernisierung nutzen

Nicht nur für Besitzer alter Holzöfen ist die Gelegenheit jetzt günstig, die eigene Heizungsanlage zu modernisieren. Vier von fünf Hausheizungen entsprächen nicht mehr dem Stand der Technik, so das Fachportal "Sonnenseite", und die Bausparkasse BHW ergänzt, dass "Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, deutlich höhere Betriebskosten erzeugen als neuere Modelle". Auch der Bundesverband Solarwirtschaft wirbt für Modernisierung und empfiehlt, auf eine Solarheizung umzusteigen.

Maßnahmen werden bezuschusst

Das Umweltbundesamt rät Hausbesitzern, sich rechtzeitig zu informieren und Heizungen, die den neuen Anforderungen nicht gerecht werden, mit Staubfiltern nachzurüsten oder eben komplett auszutauschen. Für solche Maßnahmen können Bauherren eine Förderung bei der KfW beantragen - je nach Vorhaben steuert die Bank bis zu 5.000 Euro bei.

Übrigens: Wer sich partout nicht vom alten Kamin trennen kann, zum Beispiel aus historischen oder baulichen Gründen, sollte sich nach den in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen erkundigen. Genaueres zum jeweiligen Einzelfall können örtliche Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe sagen.

Quelle: dena

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