Haus und Garten bei Eis und Schnee: Das ist zu tun

Der erste Schnee und das erste Glatteis kommen immer überraschend. Ist man im Herbst übers nasse Laub gerutscht, kann einem das nun auf überfrorenen Wegen passieren. Das Sichern der Wege vor Rutsch- und Stolpergefahr sowie die Sorge um ausreichende Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit gehören zu den täglichen Pflichten eines Haus- und Grundstückbesitzers.

Rund ums Haus

  • Verkehrssicherungspflicht

Alle Gehwege vor dem Haus und die Zugänge zu Haus, Mülltonnen und Parkplätzen müssen von Schnee und Herbstlaub befreit und anschließend bei Glättegefahr gestreut werden. Streumittel auf der Schneedecke sind weitgehend wirkungslos. Sparsam mit Salz und Splitt umgehen, ideal sind Sand und Asche. Viele Städte und Gemeinden haben Vorschriften darüber, was und bis wann die Wege geräumt und gestreut sein müssen. Salzhaltiges Streugut ist oft verboten. Ein Anruf bei der Kommune lohnt sich!

Weitere Tipps für Hausbesitzer: Tägliche Kontrollgänge ums Haus sind hilfreich!

  • Nach Winterstürmen prüfen, ob Ziegel, Dachrinnen und Antennen noch fest sitzen.

Zunächst genügt der Augenschein von unten. Klettern Sie nicht selbst auf das Dach für diese Besichtigungen, sondern bestellen Sie einen Profi, wenn Sie Schäden befürchten müssen.

  • Bei starken Schneefällen Dächer räumen.

Gerade nasser Schnee ist schwer. Damit die Last nicht zu groß wird, die weiße Pracht auf Dach, Carport, Garage, Gartenhäuschen und Vordächern regelmäßig räumen. Dabei vorsichtig sein und gegebenenfalls einen Dachdecker mit der Räumung beauftragen!
Eiszapfen

  • Eiszapfen am Gebäude entfernen.

Herabfallende Eiszapfen könnten Vorbeigehende verletzen. Eiszapfen, aber auch Schneeüberhänge am Dach beseitigen.

  • Schneeverwehungen an Hauswänden oder Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen.

Bei Tauwetter läuft sonst der schmelzende Schnee durch die Türen ins Haus oder befeuchtet das Mauerwerk.

  • Die Dachentwässerung eis- und laubfrei halten.

So kann das Regen- und Schmelzwasser gut durch Fallrohre und Regenrinnen ablaufen.

  • Solarstromanlagen müssen nicht vom Schnee befreit werden.

Ein riskanter Kletterakt auf dem Dach ist unnötig, denn Schnee schränkt die Leistung der Solarzellen nicht wesentlich ein.

Im Innenbereich

  • Heizkörper nie ganz ausschalten.

Wohnräume sollten mindestens 17 Grad warm sein, auch unbenutzte Räume leicht heizen. Nachts die Heizung also nicht ganz abdrehen. Der Energieaufwand ist dann am nächsten Morgen zu groß, um wieder auf Zimmertemperatur zu kommen. Ob eine Nachtabsenkung etwas bringt, hängt von der Dämmung des Gebäudes ab. In einem gut gedämmten Neubau bringt eine Nachtabsenkung wenig. Auch im Winterurlaub etwas heizen und Nachbarn um Kontrollgänge bitten.

  • Bei Kaminen und Öfen auf ausreichend Sauerstoffzufuhr achten.

  • Wasserleitungen in unbeheizten Räumen schützen - Keller und Nebengebäude frostfrei halten.

  • Mehrmals täglich Stoßlüften.

Nicht mit gekipptem Fenster dauerlüften ? das verschwendet zu viel Energie. Auch Kellerfenster im Winter geschlossen halten. Ausnahme: wenn Sauerstoff für Kaminofen gebraucht wird. Dabei an die Vorgaben des Schornsteinfegers halten.

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