Rauchmelder Pflicht ab 2016

Rauchmelder können effektiv vor dem Tod durch Feuer und Rauch schützen. Vor allem im Schlaf, wenn der Geruchssinn nicht aktiv ist, ist ein akustischer Alarm notwendig. In Neubauten gehören sie daher in den meisten Bundesländern längst zum Standard. In älteren Gebäuden müssen die Melder in vielen Bundesländern sukzessive nachgerüstet werden. Dies gilt vor allem für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure.

Hier eine aktuelle Übersicht, wann Rauchmelder auch in Bestandsimmobilien Pflicht werden:

  • Rauchmelderpflicht besteht bereits: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

  • Pflicht ab 2016: Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

  • Pflicht ab 2017: Nordrhein-Westfalen und Saarland

  • Pflicht ab 2018: Bayern

  • Pflicht ab 2019: Thüringen

  • Rauchmelderpflicht geplant: Berlin, Brandenburg und Sachsen

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