Neue KfW-Förderrichtlinien zum Jahresstart

Seit Jahresanfang hat die KfW-Förderbank Änderungen bei einigen öffentlichen Förderungen umgesetzt. Eigentümer können sich über Förderungen bei Programmen zur Energieeinsparung und zum altersgerechten Wohnungsumbau freuen.
So unterstützt das Programm 430 Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO?-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Im Wesentlichen will das Programm dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.

Finanzielle Belastung im Blick behalten und herabsenken

Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen. Mit den jetzt beschlossenen Änderungen können Eigentümer einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 15 Prozent für ein Heizungs- und/oder Lüftungspaket (maximal 7.500 Euro pro Wohnungseinheit) beantragen.

Das Heizungspaket beinhaltet beispielsweise den Austausch ineffizienter alter Heizungsanlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung. Das Lüftungspaket dient der Anschaffung neuer und moderner Lüftungsanlagen und kann für sich genommen nur zusammen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme beantragt werden. Antragstellungen für das Programm 430 sind jedoch erst ab dem 1. April 2016 möglich!

Barrieren im Wohnraum reduzieren

Anträge für das Programm 455 zum altersgerechten Wohnungsumbau hingegen können sofort gestellt werden. Dieses Programm dient der Förderung von baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden und die Sicherheit der Bewohner erhöht wird. Davon profitieren alle Altersgruppen gleichermaßen, denn es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommt behinderten sowie in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Ein Zuschuss in Höhe von 6.200 Euro pro Wohneinheit kann mit dem Programm 455 beantragt werden. Mit in dieser Summe enthalten sind auch Investitionen in Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch.

Förderungen lassen sich kombinieren

Will ein Eigentümer nur in Maßnahmen zum Einbruchschutz investieren, beispielsweise für eine neue Haustür, Nachrüstsysteme an Fenstern und Terrassentüren oder in den Einbau einer Einbruchmeldeanlage, kann er einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro beantragen. Alle KfW-Programme sind mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

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