Unwetter-Schäden richtig versichern

Um sich gegen alle Gefahren abzusichern, muss die Wohngebäudeversicherung genau unter die Lupe genommen werden. Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer und welche Versicherung haftet für welchen Schaden?

Die Zeitschrift "LBSaktuell - Das Haus" greift in ihrer Ausgabe 01/2016 das Thema ?Wohngebäudeversicherung? auf. Nicht mehr nur in der kalten Jahreszeit häufen sich die Schadensereignisse, sondern zunehmend auch in den Sommermonaten, wenn es vermehrt Starkregen und schwere Gewitter gibt. Allein 850.000 Schäden an Wohngebäuden und Hausrat haben die Naturgewalten im Jahr 2014 in Deutschland verursacht. Die Unwetterschäden summierten sich dabei im Berichtsjahr auf knapp 1,2 Milliarden Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Naturgefahren-Report 2015.

Police aktualisieren

Empfohlen wird deshalb, die Wohngebäudeversicherung immer so anzupassen, dass die Wiederaufbaukosten des Hauses im Schadensfall auch möglichst gedeckt sind. Wurden am Gebäude in den vergangenen Jahren beispielsweise umfangreiche Erweiterungsarbeiten vorgenommen, sollte diese Wertsteigerung des Gebäudes auf jeden Fall in der Police vermerkt werden.

Vorsorgemaßnahmen sind Pflicht

In der kalten Jahreszeit lauern naturgemäß viele Gefahren. Gefriert im Haus eine Rohrleitung, vergrößert sich das Volumen des Wassers um zehn Prozent. Im Extremfall hält das Rohr dem erhöhten Druck nicht stand und platzt. Ein teurer Wasserschaden droht dann, wenn die gefrorene Leitung wieder auftaut. Werden Möbel, Kleidung oder technische Geräte beschädigt, springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Für Schäden am Haus (und fest damit verbundenen Gegenständen wie Einbauküche, Heizungsanlage oder Sanitärinstallation) kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Allerdings nur, wenn es trotz Vorsorgemaßnahmen zum Schaden kam, denn Eigentümer haben eine Vorsorgepflicht. Hierzu gehört beispielsweise, die Fenster und Türen bei Unwetter zu verriegeln, Bäume im Garten von morschem Geäst zu befreien und das Dach regelmäßig auf Risse und lose Ziegel zu untersuchen. Auch das Reinigen der Dachrinnen und Fallrohre von Laub und Moos gehört zur Vorsorgepflicht.

Für jede Gefahr die richtige Versicherung

Ab Windstärke 8 (das sind mindestens 63 km/h) kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf. Beschädigen Sturm, Hagel und Regen die Einrichtung, springt wiederum die Hausratversicherung ein und die Glasversicherung übernimmt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben (einschließlich der Kosten für eine Notverglasung).

Will man sich gegen extreme Gefahren wie Überschwemmungen, Erdrutsche und heftige Schneefälle versichern, muss eine spezielle Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden. Solch eine Versicherung deckt als ein Beispiel Schäden durch von außen eintretendes Wasser ? Gewässer, die über die Ufer treten, das überlastete Kanalisationssystem etc.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.