Fördergeld vom Staat für den Einbruchschutz

Wo und wie kann Fördergeld für Einbruchschutz beantragt werden? Diesem Thema hat sich die Zeitschrift "test" gewidmet und veröffentlicht Tipps und wissenswerte Informationen. Wichtig ist, dass die Beantragung vor der Auftragserteilung stattfindet.

Um 10 Prozent stieg im vergangenen Jahr die Zahl der Einbrüche. Leider wirken in vielen Häusern die Fenster, Haus- und Wohnungstüren für Einbrecher geradezu einladend: Die Schlösser sind veraltet und Fenster und Fenstertüren verfügen nur über Standardbeschläge. Ein Profi knackt sie meist in nicht mal einer Minute.

Welche Förderquellen gibt es

In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift "test" werden nicht nur Tipps gegeben, wie sich bestehende Türen und Fenster nachrüsten lassen, sondern es wird ausführlich darauf eingegangen, welche Fördertöpfe der Staat hierzu anbietet. Denn für Maßnahmen zum Einbruchschutz können Mieter und Eigentümer seit Ende 2015 unter der Fördernummer 455 Zuschüsse bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Die KfW zahlt bis zu 10 Prozent der Kosten zwischen 2.000 und 15.000 Euro, und zwar für Material und Handwerkerleistungen. Für 2016 sind die Fördertöpfe allerdings fast leer. Jedoch werden die Mittel für das kommende Jahr verfünffacht. 50 Millionen Euro will der Staat dann an Zuschüssen für Einbruchschutz-Maßnahmen zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus bietet die KfW Privatpersonen auch noch die Möglichkeit, unter der Fördernummer 159 günstige Kredite zu beantragen. Der aktuelle Zinssatz beträgt hier 0,75 Prozent. Darüber hinaus gibt es noch diverse regionale Förderangebote. So unterstützt das Land NRW Investitionen in den Einbruchschutz ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen. Informationen hierzu erhalten Interessenten auf der Internetseite www.k-einbruch.de/foerderung. Sogar bei der jährlichen Steuererklärung können einige der Kosten geltend gemacht werden.

Der Weg zum Geld

Die Fördermittel der KfW sind einfach und schnell beantragt. Jedoch muss der Zuschuss bereits vor einer Auftragserteilung beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Internetseite der KFW hinterlegt und lässt sich digital ausfüllen. Nach dem Absenden erhält man in der Regel nach wenigen Tagen eine Bestätigung plus die KfW-Fördernummer. Sobald die KfW ihr Okay gegeben hat, können die Handwerker loslegen. Die KfW macht es zur Bedingung, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden müssen. Es muss aber kein Meisterbetrieb sein, sodass der Kunde hier noch relativ freie Wahl hat. Allerdings dürfen die Arbeiten nicht von Laien durchgeführt werden. Die Rechnung des Handwerkers muss vorgestreckt werden. Sobald alles erledigt und bezahlt ist, kann die Auszahlung bei der KfW beantragt werden. Im KfW-Verwendungsnachweis werden hierzu vom Handwerker und vom Kunden die durchgeführten Arbeiten und Kosten aufgeführt. Die Bearbeitung dauert dann rund zwei Monate. Danach wird der Zuschuss automatisch überwiesen.

Reihenfolge ist wichtig

Die KfW betont, wie wichtig die Einhaltung der genauen Reihenfolge ist, damit keine Missverständnisse entstehen und Gelder möglicherweise nicht gezahlt werden können. Weiter weist die Bank darauf hin, dass sich mehrere Fördertöpfe miteinander kombinieren lassen - beispielsweise der Topf Einbruchschutz mit dem Topf "Barrierereduzierung" oder dem zur energetischen Sanierung des Hauses. Auch Fördermittel für Sachverständige können beantragt werden. Insgesamt können "schlaue Kombinierer" nach Angaben der KfW Zuschüsse in Höhe von bis zu 12.250 Euro erzielen.

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