Verband Wohneigentum bewertet Grundsteuerreform kritisch

Am 4. November beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert und in den Ländern auf eine zeitgemäße Bemessungsgrundlage gestellt werden. Der Verband Wohneigentum bewertet diese Reform durchaus kritisch und fordert daher im Rahmen des vorgelegten Gesetzentwurfs eine entsprechende Fixierung der Steuermesszahl. Denn vor allem junge Familien oder Bezieher geringer Einkünfte wie beispielsweise Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht mehr belastet werden als bisher, so die Forderung von Wohneigentümerpräsident Hans Rauch.

Veraltete Daten

Grund für die jetzige Reform ist eine mittlerweile veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat bereits vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung. Nach der Reform wollen die Länder unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Grundsätzlich soll es aber bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren bleiben. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird dieser Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt. Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen daher in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.

Ländersache

Problematisch sieht der Verband Wohneigentum bereits den Ansatz des Gebäudewerts, der alle sechs Jahre neu berechnet werden soll. Denn Grundlage hierfür sollen laut Gesetz die Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaus sein, gemindert um den Alterswert. Gut 75 Prozent der 18 Millionen Wohngebäude wurden allerdings vor 1978 errichtet und seitdem in unterschiedlichster Weise modernisiert. Dies führt zwangsläufig zu Verzerrungen! Mit der Reform verfolgen die Länder das Ziel, eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu schaffen. Denn sie ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr. Doch schon bei der Grunderwerbsteuer wurden mit der Länderklausel nach Angaben des Verbands Wohneigentum denkbar schlechte Erfahrungen gemacht. Gleiches befürchtet man jetzt auch bei der Grundsteuer. Der Verband fordert daher die Deckelung der Hebesätze, damit Kommunen keinen Freifahrtschein für Steuererhebungen nach Kassenlage erhalten.

Interessenten können die komplette Stellungnahme von Verbandspräsident Hans Rauch auf der Internetseite des Bundesverbandes nachlesen.

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