"Ein Sieg der Vernunft"

Keine wiederkehrenden Straßenbaubeiträge

Dortmund, 27. Januar 2017 - Am gestrigen Abend, den 26. Januar 2017, lehnte die Mehrheit der Parlamentarier im NRW-Landtag den Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion zum Thema wiederkehrende Straßenbaubeiträge ab. "Diese Entscheidung begrüßt der Verband Wohneigentum NRW e.V. außerordentlich", betont Michael Dröge, der stellvertretende Vorsitzende des Verbands.
Der Vorschlag der CDU-Fraktion hätte der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Kommunen wären in die Lage versetzt worden, von den Bürgern ähnlich einer Steuer Gebühren zu erheben, die allein nach dem Ermessen der Kommunalverantwortlichen hätten eingesetzt werden können. Eine Veranlassung, die Gelder immer sachgerecht über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen, hätte es für die Gemeinde im Zweifelsfalle nicht gegeben. "Wäre diese Vorlage Gesetz geworden, wäre es unserer Meinung nach nicht ausgeschlossen gewesen, dass Gemeinden im Extremfall nur ihre "Prachtstraßen" bevorzugt behandeln und einfache Anliegerstraßen vernachlässigen würden. Rechtlich betrachtet wären die Gemeinden dabei sogar auf der sicheren Seite gewesen. Aber zum Glück ist dieser Gesetzesentwurf jetzt vom Tisch", sagt Michael Dröge.

Verband Wohneigentum begrüßt Verbesserungen und mehr Gerechtigkeit für Eigentümer

Natürlich bedeutet dies nicht, dass der Verband Wohneigentum die aktuelle Rechtslage uneingeschränkt vertritt, nach der der einzelne Bürger nur dann zu einer Zahlungsverpflichtung herangezogen werden kann, wenn eine vor seinem Grundstück verlaufende Erschließungsanlage zu seinem Nutzen durchgeführt wird. Grundsätzlich begrüßt der Verband Wohneigentum NRW e.V. alle Aktivitäten, die zu Verbesserungen und mehr Gerechtigkeit für Eigentümer führen und zugleich für weniger Bürokratie sorgen. Dies setzt voraus, dass Gesetze immer wieder hinterfragt und bei Bedarf auch geändert werden.
Gerne gibt der Verband Wohneigentum NRW e.V. weitere wertvolle Tipps zu allen Aspekten rund um das Thema Wohnen. Eine E-Mail an info@wohneigentum.nrw genügt.

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