Rechtsschutzversicherung im Verband Wohneigentum NRW e.V.

Mitglieder des Verbandes profitieren von der im Beitrag enthaltenden Rechtsschutzversicherung. Häufige Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes haben wir zum Anlass genommen, alles Wichtige zusammenzustellen.
Mitglieder im Verband Wohneigentum sind automatisch über die ERGO (DAS) rechtsschutzversichert, und zwar mit einer Rechtsschutzversicherung für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Leistungen über diese Rechtsschutzversicherung des Verbandes abgedeckt sind und welche nicht.

Was ist versichert?

So ist beispielsweise ein Einfamilienhaus versichert, gegebenenfalls auch die darin befindliche Einliegerwohnung einschließlich des dazugehörigen Grundstücks. Auch die selbstgenutzte Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus mit bis zu maximal fünf Wohneinheiten ist versichert. Allerdings nur, wenn die Eigentümergemeinschaft ebenfalls maximal fünf Wohnungseigentümer umfasst und kein gewerblicher Verwalter bestellt ist.

Ein selbstgenutztes Mehrfamilienhaus mit maximal fünf Wohneinheiten, ein Wochenend- oder Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung und ein unbebautes Grundstück sind ebenfalls über den Versicherungsschutz abgedeckt - wenn jeweils eine separate Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. besteht.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert hingegen ist eine nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung. Auch das nicht zum versicherten Grundstück gehörende separate Flurstück wie die Wegeparzelle, der Garagenhof oder die Privatstraßen sind von der Versicherung ausgeklammert. Mitversichert wiederum sind aber Garagen und Stellplätze, soweit sie sich unmittelbar auf dem versicherten Grundstück befinden.

Beispiele

Die Versicherung kann immer in Anspruch genommen werden, wenn es beispielsweise in Fragen des Eigentums-, Erbbau- oder Nachbarrechts Probleme gibt. Ein Klassiker im Nachbarrecht ist etwa die Missachtung von Abständen bei der Grenzbepflanzung oder auch bei Baumaßnahmen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Aspekte wie Besitz, Eigentum und Dienstbarkeiten. Häufiger Streitpunkt hier ist beispielsweise das Nutzen von Wegerechten. Der Rechtschutzbereich erstreckt sich auch auf die bei der Immobilie anfallenden Abgaben wie Steuern, Gebühren oder Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben.

Ergänzungsversicherung ratsam

Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise bei möglichen Klagen gegen die Planung, die Finanzierung oder Errichtung einer Immobilie. Um einen Rund-um-Rechtsschutz zu genießen, empfiehlt sich deshalb auf jeden Fall noch der zusätzliche Abschluss einer privaten oder Familien-Rechtsschutzversicherung.

Weitere Informationen zur Eigentümer-Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen auch die Rechtsberatung des Verbandes .

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