Immer den richtigen Handwerker finden

Hat man sich für einen Handwerker entschieden, sollten alle Absprachen schriftlich festgehalten werden. So sind Sie bei späteren Nachbesserungen und Abweichungen im Vorteil. Separat aufgeführte Kosten sind auch für die Steuererklärung wichtig.

Viele Arbeiten im Haus und Garten werden in Eigenleistung erbracht. Doch es gibt auch Dinge, da muss einfach ein Handwerker her. Beim Austausch von Fenstern und Haustüren beispielsweise sollte man besser auf die Kompetenz des Profis vertrauen. Doch wie findet man den richtigen Handwerker und welcher Preis ist für den Auftrag angemessen? Diese und weitere Fragen stellen sich Eigentümer häufig.

Fenstertausch

Neue Fenster tragen zur Energieeinsparung und zu mehr Sicherheit bei und machen das Wohnen somit komfortabler. Aber neue Fenster müssen korrekt eingebaut und eingestellt sein, damit sie perfekt funktionieren. Wie aber findet man den richtigen Handwerksbetrieb, der einen vor bösen Überraschungen bewahrt?

Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis

Eine gute Quelle für die Suche ist sicher der eigene Bekanntenkreis oder die Nachbarschaft. Hat hier jemand gute Erfahrungen gemacht, empfiehlt er den Handwerksbetrieb sicher gerne weiter. Eine andere Quelle sind die Branchenverzeichnisse und die örtlichen Innungen. Bei der Suche nach Fensterbauern sind dies die Tischler-Innungen. Auch Onlineportale mit Erfahrungsberichten können eine Anregung sein. Viele Handwerker haben auch eine Website, auf der sie ihre Leistungen präsentieren. Seriöse Betriebe stellen nicht nur Referenzen ins Netz, sondern werben auch mit Qualifikationen wie Meister- oder Innungsbetrieb.

Ist der passende Handwerker gefunden, wird er - um beim Beispiel Fenstertausch zu bleiben - einen Vorort-Termin vereinbaren, anschließend das Aufmaß nehmen und entsprechende Fensterlösungen empfehlen.

Kostenvoranschläge und Angebote

Wichtig sind schriftliche Vereinbarungen über die anstehenden Arbeiten. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass alle besprochenen Aspekte auch aufgeführt sind. Ein Beispiel: Sie haben über eine integrierte Lüftung und über einbruchhemmende Beschläge nach RC2 gesprochen, ebenso über eine schalldämmende Verglasung und neue Außenfensterbänke. Genau diese Punkte müssen sich auch detailliert im Angebot bzw. im Kostenvoranschlag wiederfinden.

Schriftliche Angebote sind unumgänglich

Wer sich nur auf mündliche Absprachen verlässt, kann Probleme bekommen, wenn Preise abweichen oder Nachbesserungen anstehen. Ohne ein schriftliches Angebot ist es schwer, rechtliche Schritte zu begründen. Steigt ein Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent gegenüber der im Angebot bzw. Kostenvoranschlag genannten Summe, sollte der Handwerker bereits während der Arbeiten darauf hinweisen. Als Auftraggeber hat man auch das Recht, den Vertrag zu kündigen, denn an die Preise in den Angeboten sind die Unternehmen in aller Regel gebunden. In begründeten Fällen ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von 15 bis 20 Prozent zulässig.

Festpreis vereinbaren

Kunden sind auf der kostensicheren Seite, wenn sie einen Festpreis vereinbaren, der nicht überzogen werden darf. Solche Festpreisabsprachen mit genauen Materialauflistungen und dem Umfang der zu leistenden Arbeiten müssen im Auftrag verbindlich festgehalten werden. Denn unvollständige Leistungsbeschreibungen können eine ansonsten feste Preisabsprache aufweichen und die Rechnungssumme in die Höhe treiben.

Vergleichsangebote einholen

Um nicht das Gefühl zu haben, der Handwerker biete seine Leistungen zu überteuerten Preisen an, sollten möglichst drei bis vier Vergleichsangebote eingeholt werden. Doch jeder weiß eigentlich, dass der günstigste Handwerker nicht zwangsläufig auch die beste Leistung erbringt. Sympathie und Vertrauen sollten bei der Wahl des Handwerkers mitentscheidend sein. Wichtig ist auch, ob in einem Angebot alle Nach- und Nebenleistungen wie beispielsweise der Gerüstbau genannt sind.

Verzug des Handwerkers

Halten Handwerker den fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug. Als Kunde haben Sie dann Anspruch auf Ersatz für möglicherweise entstandene Schäden, sofern diese auf die Zeitverzögerung zurückzuführen ist. Kann der Fensterbauer seine Arbeit allerdings wegen einer schweren Krankheit nicht beginnen oder entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Kunde in dem Fall das Nachsehen. Seriöse Handwerksbetriebe sind gerade bei größeren Aufträgen bereit, eine Vertragsstrafe mit in den Vertrag aufzunehmen, die bei Terminüberschreitung fällig wird.

Prüfung durch Fachleute

Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Prüfung. Wenn sich ein Auftraggeber unsicher ist, sollte er im Zweifelsfall zusätzlich beauftragte Fachleute hinzuziehen. Bei neuen Fenstern könnte dies beispielsweise ein anderer Tischler oder ein Architekt sein. Hilfe bei der Suche bietet hier das online zur Verfügung stehende Sachverständigen-Navi der Handwerkskammern. Finden sich Mängel, sollten diese nach Möglichkeit fotografiert und dem ausführenden Betrieb umgehend schriftlich geschildert werden.

Mängel und Nachbesserungen

Bei fehlerhafter Arbeit können Kunden grundsätzlich einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung der Mängel festhalten. Zur Sicherheit darf mindestens das Doppelte dessen, was eine Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, einbehalten werden.

Tritt der Pfusch erst nach der Abnahme in Erscheinung, müssen Handwerker Gelegenheit haben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Zeit kostenlos beseitigen. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können Kunden selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Diese Kosten gehen dann zu Lasten des ursprünglichen Vertragspartners.

Nach Abschluss aller Arbeiten Gesamtsumme ausgleichen

Grundsätzlich sollte die Rechnung erst dann vollständig bezahlt werden, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist - auch die eventuell anfallen Nacharbeiten. Im Idealfall sind auf der Rechnung alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten einzeln aufgeführt, denn einige Posten können anteilig von der Steuer abgesetzt werden.

Weitere Tipps zu diesem wie auch zu allen anderen Themen rund um Haus und Garten gibt Ihnen Ihr Verband Wohneigentum NRW e.V.

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