Förderprogramme aufgestockt

Wie das LBS Kundenmagazin berichtet, hat der Bund aktuell nochmals Förderprogramme für den Um- und Ausbau von Häusern und Wohnungen aufgestockt. So wurden im Rahmen des altersgerechten Bauens beispielsweise die Fördermittel zum schwellenfreien Umbau einer Immobilie (Zuschussprogramms 455-B) um 75 Millionen Euro erhöht. Freigegeben hat dieses Geld das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Antrag vor (Um-)Baubeginn

Die Fördermittel sollen gleichermaßen privaten Eigentümern und Mietern zugutekommen, sofern sie Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzen möchten. Möglich wird eine Förderung bereits ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro. Pro Wohneinheit können sich die Zuschüsse auf 200 bis 6.250 Euro belaufen. Allerdings müssen die geplanten Umbauten technische Mindeststandards erfüllen.
Alternativ können Eigentümer auch einen Förderkredit zur Finanzierung von altersgerechten Umbauten beantragen. Wie bei allen anderen Förderprogrammen auch, muss dieser Antrag bereits vor Beginn einer Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahme gestellt werden. Der Bund möchte es Menschen mit dieser Aufstockung der Fördermittel ermöglichen, so lange wie es geht in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.

Mehr Mittel für Einbruchschutz

Darüber hinaus haben das Innenministerium und die KfW weitere Mittel für mehr Einbruchsicherheit bereitgestellt. Das Förderprogramm 455-E wurde um 65 Millionen Euro erhöht. Dies ist eine Reaktion auf die starke Nachfrage aus dem Vorjahr. 2017 wurden weit über 80.000 Wohneinheiten mit Zuschüssen gefördert. Bestärkt wurde der Staat dabei durch die sinkenden Einbruchzahlen, denn aufgrund der Nachrüstung der Gebäude konnten viele Einbrüche verhindert werden.
Bei allen Fragen zu den diversen Fördermaßnahmen des Bundes können Sie sich an den Verband Wohneigentum NRW e.V. wenden. Gerne geben Ihnen unsere Experten Auskunft.

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