Energieausweis online testen

Nach zehn Jahren haben seit 1. Januar 2019 die ersten Energieausweise für Wohngebäude aus dem Jahre 2008 ihre Gültigkeit verloren. Und was nun? Müssen jetzt neue beantragt werden?

"Energieausweis.Check"

Die Fragen, ob und welchen Energieausweis ein Gebäude danach benötigt, lassen sich nach wenigen Klicks mit einem hilfreichen Online-Tool beantworten, das die EnergieAgentur.NRW unter dem Titel "Energieausweis.Check" zur Verfügung stellt.

Pflicht für Neubau und Bestandsbauten

Im Zuge der Energieeinsparverordnung von 2007 wurde die Energieausweispflicht neben der bestehenden Anforderung für den Neubau von 2002 auch für Bestandsgebäude eingeführt, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Demnach mussten Energieausweise für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 bereits ab dem 1. Juli 2008 erstellt werden.
Die Vorlage von Energieausweisen für Nichtwohngebäude wurde ab dem 1. Juli 2009 eingefordert. Mit einer grundsätzlichen Gültigkeitsdauer von zehn Jahren laufen demnach seit Mitte 2018 die Energieausweise dieser ersten Generation zunehmend ab.

Vermietung, Verpachtung, Verkauf

Daher müssen Eigentümer, die eine Vermietung, Verpachtung oder den Verkauf ihres Gebäudes anstreben und die keinen oder einen abgelaufenen Energieausweis besitzen, einen neuen Energieausweis erstellen lassen.
Denn auch nach der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung von 2014 sind Eigentümer verpflichtet, potenziellen Miet-, Kauf- oder Pachtinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen entsprechenden Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben.
Wird zuvor eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so ist sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige die entsprechenden Pflichtangaben enthält.

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