Vortrag "Rentner im Visier der Finanzämter"

Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Das gilt besonders für Neurentner der Jahrgänge 2014 bis 2018, aber auch so genannte Altrentner können durch die Rentensteigerungen der letzten Jahre betroffen sein. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. lädt deshalb in Kooperation mit dem Bund der Steuerzahler NRW e.V. zu einem Vortrag zum Thema "Steuertipps für Rentner" ein.

  • Ist meine Rente steuerpflichtig?

  • Wer muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen?

  • Wie mache ich das mit der Steuererklärung?

  • Geht das noch auf Papier oder nur noch elektronisch?

Viele Senioren fragen sich das, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuererklärung nicht mehr automatisch verschicken. Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um die Steuererklärung gibt Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW.

100 % Besteuerung für Rentenerhöhungen

Je später die Rente beginnt, desto mehr Rente muss versteuert werden. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Rentner, die im Jahr 2019 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 22 Prozent. Rentenerhöhungen unterliegen sogar zu 100 Prozent der Besteuerung.

Kosten bei der Steuer absetzen

Aus diesem Grund können auch Senioren, die bereits seit mehreren Jahren eine Rente beziehen und bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, in die Steuer-Erklärungspflicht hineinwachsen. Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind oder nicht, hängt vom Einzelfall ab, weil auch Senioren bestimmte Kosten bei der Steuer absetzen können.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW steht Senioren mit einem Vortrag zur Seite. Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung beim BdSt NRW, erläutert, was Rentner bei der Steuererklärung beachten müssen und beantwortet Fragen.

Teilnahmegebühr: kostenlos

Die Teilnehmerzahl ist aus räumlichen Gründen begrenzt. Wir bitten unbedingt um eine rechtzeitige Anmeldung.
Bitte füllen Sie jeweils ein separates Anmeldeformular pro Teilnehmer aus.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des begrenzten Platzangebotes können wir Anmeldungen nur in der Reihenfolge des Eingangs bearbeiten.

Referent:Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung beim BdSt NRW


Ort:Geschäftsstelle Verband Wohneigentum NRW e.V., Himpendahlweg 2, 44141 Dortmund
(tel.) 0231/ 94 11 38 - 0 (fax) 0231/94 11 38 - 99

Termin(e):Sa 09.03.2019, 10.00 Uhr

Anmeldung erforderlich

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