Grundsteuer - noch keine Entscheidung

Angesichts anhaltender Kritik verzögert sich der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Neuregelung der Grundsteuer. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. ist erleichtert, dass der Gesetzentwurf nicht wie geplant verabschiedet wurde. Mit dem Kabinettsentwurf wird im Mai gerechnet.

"Wir sind erleichtert, dass dieser unpraktikable Gesetzentwurf nicht wie geplant verabschiedet wird. Dies gibt den Betroffenen die Gelegenheit, noch einmal entsprechend zu intervenieren. Die neue Grundsteuerberechnung sollte nachvollziehbar sein, einheitliche Berechnungswerte verwenden, kurzfristig umsetzbar, sozial verträglich, aufkommensneutral und allgemein akzeptabel sein", erklärt dazu Hans-Michael Schiller, Vorsitzender des Verbands Wohneigentum NRW e.V.
"Dies alles bietet das sogenannte Flächenmodell, das in der Bevölkerung breite Zustimmung findet. Es werden bundesweit einheitliche Messzahlen für die Grundstücks- und Gebäudeflächen vorgegeben und damit Grundstücks- und Gebäudewerte ermittelt. Beide Werte werden addiert und ergeben so einen neuen Gesamtwert, der nur noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Das Ergebnis ist die Grundsteuer. Dieses Modell wird von vielen Verbänden favorisiert, auch vom Verband Wohneigentum", erläutert Schiller die Gründe für die Erleichterung darüber, dass die Entscheidung über den Gesetzentwurf erst einmal verschoben wurde.
Der Vorsitzende weist außerdem darauf hin, dass "durch entsprechende Studien (z.B. IFO Institut, Forschungsgruppe Steuer-und Finanzpolitik an der Universität München) festgestellt wurde, dass dieses Modell sich durch eine gleichmäßige Verteilung der Grundsteuerlast und eine moderate Höhe der Grundsteuerschuld über das gesamte Bundesgebiet hinweg auszeichnet und Vor- und Nachteile am besten ausgleicht."

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.