Brand durch Weihnachtsdekoration: Wer zahlt?

In der besinnlichen Weihnachtszeit sorgen Kerzen für Gemütlichkeit und Wärme. Was aber, wenn der Adventskranz abbrennt oder der Weihnachtsbaum plötzlich in Flammen steht? Welche Versicherung kommt dann für den Brandschaden auf?

Diese Kosten werden durch die Versicherung übernommen

Die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung tritt für Brandschäden an Einrichtungsgegenständen oder am Gebäude selbst ein.

Mitversichert sind laut Aussage des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) auch beschädigte oder durch Brand zerstörte Weihnachtsgeschenke. Bei neuen Produkten ersetzt die Versicherung in der Regel den Wert eines Gegenstandes gleicher Art und Güte - bei gebrauchten Gegenständen wird je nach Versicherer der aktuelle Zeitwert oder der Neuwert ersetzt.

Wenn durch den Brand das Nachbargebäude beschädigt wird (direkt durch Feuer oder durch Löscharbeiten der Feuerwehr), muss sich der Nachbar zunächst an seine eigene Hausratversicherung wenden. Der Hausratversicherer des Nachbarn wendet sich an den Haftpflichtversicherer des Verursachers, wenn dann zum Beispiel die brennende Kerze auf dem Adventskranz Ursache des Brandes war. Auf jeden Fall übernommen wird der Schaden des Nachbarn. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt der Hausratversicherer in der Regel ebenfalls Kosten für eventuelle Rettungseinsätze der Feuerwehr.

Anspruch auf Versicherungsleistungen

Seit Anfang 2008 muss die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit unter Berücksichtigung einer Verschuldensquote anteilig den Schaden ersetzen. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man im juristischen Sinne, "das im hohen Maße außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Im Falle der brennenden Kerzen auf dem Adventskranz wäre es beispielsweise grob fahrlässig, einem Sechsjährigen die Verantwortung zu übertragen oder das Gebäude zu verlassen.
Bei leichter Fahrlässigkeit besteht ein uneingeschränkter Anspruch des Versicherten auf Begleichung des entstandenen Schadens. Leicht fahrlässig ist beispielsweise das kurzzeitige Verlassen des Raumes, weil es vielleicht gerade an der Haustür geklingelt hat.

Sicherheitstipps für den Umgang mit brennenden Kerzen:

  • Verwenden Sie keine brennbaren Unterlagen aus Stoff oder Kunststoff.

  • Wahren Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen brennbaren Gegenständen, wie z.B. Vorhängen.

  • Kerzen sollten auf Haltern befestigt sein. Diese verhindern, dass das Wachs direkt auf Tannenzweige oder Zweige des Kranzes tropft.

  • Tauschen Sie abgebrannte Kerzen rechtzeitig aus und verwenden Sie keine Stumpen.

  • Kaufen Sie Weihnachtsbäume erst kurz vor dem Fest. Das noch frischere Grün brennt nicht so gut.

  • Bewässern Sie regelmäßig Ihren Christbaum.

  • Bewahren Sie für den Notfall ein Gefäß mit Wasser oder einen Feuerlöscher in der Nähe von brennbarer Weihnachtsdekoration.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.