Energieausweis – die Zeit läuft

Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 25.08.2008


Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern oder Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.

Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009 .

In einer Übergangsfrist bis 30. September 2008 besteht noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Mitgliedern unseres Verbandes bietet das Netzwerk der „Bundesvereinigung zur Förderung der Energieeffizienz (BVFE)“ diesen Ausweis zu einem Preis von 35,00 Euro (inkl. MwSt.) an.

Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Der Aufwand für den Bedarfsausweis ist wesentlich höher - und so betragen die Kosten hierfür in der Regel zwischen 300,00 und 700,00 Euro .

Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.

Eine Verlängerung der Wahlfreiheit über den 30. September 2008 hinaus ist mehr als unwahrscheinlich.

Möchten Sie weitere Informationen, zögern Sie nicht, uns anzurufen (/' 02 11 / 43 23 80). Wir freuen uns auf das Gespräch.

Gleichlautende Information geht mit morgiger Post an alle Siedlergemeinschaften!


VERBAND WOHNEIGENTUM
RHEINLAND E.V.

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