Die neue Erbschaftsteuer gilt ab 2009

Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 05.01.2009

Hier das Wichtigste in Kürze


Die Reform der Erbschaftsteuer ist wie geplant Anfang 2009 in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz über die Weihnachtsfeiertage unterschrieben, teilte das Bundespräsidialamt mit. Das Gesetz kann nun im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und vom 1. Januar an gelten.



Gewinner und Verlierer der Erbschaftsteuerreform



Gewinner der Erbschaftsteuerreform sind Ehegatten und Kinder. Geschwister werden schlechter gestellt.



Ziel und Inhalte der Reform



Die Änderung der Erbschaftsteuer war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangte.

Witwer, Witwen und Kinder müssen nach der neuen Regelung keine Steuern zahlen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung erben oder geschenkt bekommen und 10 Jahre lang weiter bewohnen. Für Kinder gilt, dass die Wohnfläche des Elternhauses nicht größer ist als 200 Quadratmeter. Zusätzliche Fläche wird mit Freibeträgen verrechnet.



Anhebung der Freibetragsgrenzen



Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel steigen, bei Kindern etwa von 205.000 auf 400.000 Euro. Die Sätze der Erbschaftsteuer in der Steuerklasse I werden nicht geändert und liegen weiter zwischen 7 und 30 Prozent. Der Höchstsatz von 30 Prozent wird erst von mehr als 26 Millionen Euro geerbtes Vermögen an gelten. Das Erben von Firmen kann steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb 10 Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.



Verlauf der Erbschaftsteuerreform



Die Reform der Erbschaftsteuer war im Bundesrat bereits am 5. Dezember verabschiedet worden. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte am Samstag geschrieben, Köhler sei "verärgert", weil ihm das Gesetz in "Urschrift" erst am 16. Dezember zur Prüfung vorgelegt wurde. Erst wenn das Staatsoberhaupt ein Gesetz geprüft und unterschrieben hat, kann es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Viele Details der neuen Regelung waren lange politisch umstritten. So konnte sich die CSU nicht mit ihren Forderungen durchsetzen, dass die Höhe der Erbschaftsteuer von den Ländern bestimmt werden soll. Bis zuletzt kritisierte die CSU auch die Steuersätze für Geschwister, Neffen, Nichten sowie Tanten und Onkel.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte eingeräumt, dass viele Klagen gegen die Reform zu erwarten seien. Letztlich könne nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Grundsätzlich wollte die Regierung sicherstellen, dass das Steueraufkommen, das vollständig den Ländern zufließt, auch künftig nicht unter vier Milliarden Euro sinkt. In diesem Jahr können die Länder mit 4,78 Milliarden Euro aus der Steuer rechnen.

(dpa)

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