Qualitätskontrolle im Alt- und Neubau

PRESSEMITTEILUNG


Bauherrenschutzbund (BSB) veröffentlicht neuen Ratgeber:

Baubegleitende Qualitätskontrolle im Alt- und Neubau


Private Bauherren, die Firmen mit dem Bau, Umbau oder der Modernisierung ihres Hauses beauftragen, haben Anspruch auf vertragsgemäße Ausführung. Sicherheit, dass die Bauarbeiten fachgerecht erfolgen und das Haus mängelfrei ist, bekommen sie über eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Was Bauherren von diesem Serviceangebot des BSB für den Alt- und den Neubau erwarten können, erklärt der Ratgeber.


Zunächst wird das Komplettangebot vorgestellt. Bauherren werden durch unabhängige Bauherrenberater baubegleitend beraten und durch regelmäßige Kontrollen ihres Bauvorhabens unterstützt, um Mängel zu erkennen und rechtzeitig beseitigen zu lassen. Dazu gehört die Betreuung vom Vertragsabschluss bis zur Bauabnahme. Abweichungen von der Baubeschreibung, Baukostenüberschreitungen, Terminverzögerungen bis hin zur Insolvenz der Baufirma können Bauherren in erhebliche Turbulenzen stürzen. In welchen Schritten geholfen wird, um solchen Problemen vorzubeugen, wird im Folgenden erläutert. Differenziert wird dabei auf das spezifische Angebot für den Neu- und den Altbau eingegangen.


Wie Bauherren auf die Bau- und Leistungsbeschreibung als wichtigsten Vertragsbestandteil Einfluss nehmen können, ist als Voraussetzung für ein erfolgreiches Bauvorhaben aufgeführt. Weil es dafür keine gesetzlichen Mindeststandards gibt, hilft geschicktes Verhandeln vor Vertragsabschluss, den eigenen Standard zu definieren. Nachverhandelte Wünsche werden teuer.
Die baubegleitende Qualitätskontrolle orientiert sich dann an dem mit der Firma abgeschlossenen Vertrag und der Bau- und Leistungsbeschreibung. Um Irritationen vorzubeugen, wird darauf verwiesen, was unabhängige Bauherrenberater nicht tun – beispielsweise Bauleitertätigkeit und Ausüben des Weisungsrechts gegenüber den am Bau Beteiligten.


Was beim Neubau in durchschnittlich acht bis zehn Baustellenterminen kontrolliert wird, fasst der nächste Abschnitt zusammen. Mängel vom ersten Spatenstich bis zur Bauabnahme werden jeweils dokumentiert, ihre Beseitigung vom Bauherrenberater beim nächsten Baustellenbesuch überprüft.
Auch bei Konfliktsituationen unterstützen unabhängige Bauherrenberater - falls notwendig auch mit anwaltlicher Hilfe - Verbraucher bei der Vertretung ihrer berechtigten Interessen.


Beim Altbau, für den oft Planungsunterlagen fehlen, kommt es auf detaillierte Beurteilung der Bausubstanz an. Dafür orientiert der Ratgeber auf den vom BSB entwickelten Modernisierungscheck, der eine Einschätzung der notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten ermöglicht. Zusammen mit einer Energieberatung bildet er die Grundlage für die baubegleitende Qualitätskontrolle im Altbau. Auch dieser Abschnitt enthält Hinweise, wo das Hauptaugenmerk der Begutachtung liegt und welche Folgerungen sich für Bauherren ergeben.


Zum Schluss verweist der Ratgeber auf den wirtschaftlichen Nutzen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle, die im Schnitt durch rechtzeitiges Erkennen von Mängeln zwischen 11 000 und 12 000 € Kosten für Bauschäden und ihre Beseitigung erspart.



Ratgeber zum Download unter www.bsb-ev.de

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