Mehr staatliche Hilfe für Hauseigentümer

Finanztest informiert:

Wohngeld vom Staat können nicht nur Mieter bekommen, sondern auch Wohneigentümer mit niedrigem Einkommen.

Der einzige Unterschied: Als Wohnkosten werden nicht die Miete, sondern die Ausgaben für Kreditraten und Bewirtschaftungskosten zugrunde gelegt. Das Wohngeld für Eigentümer heißt deshalb auch „Lastenzuschuss".

Viele Eigentümer profitieren davon, dass das Wohngeld zu Jahresbeginn deutlich erhöht wurde. Es berücksichtigt jetzt erstmals eine Pauschale für Heizkosten.

Ob und in welcher Höhe Eigentümer einen Lastenzuschuss erhalten, hängt vor allem vom Einkommen und von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Wichtig ist auch das Mietniveau an ihrem Wohnort. Je höher die Mieten, desto höher das Wohngeld.



Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem Verdiener lebt von einem Bruttolohn von 2500 Euro (ohne Kindergeld). In einer Stadt der höchsten Mietenstufe 6 wie Frankfurt am Main oder Stuttgart bekommt sie 105 Euro Wohngeld im Monat, wenn sie für ihr Eigenheim mindestens 693 Euro im Monat an Kreditraten und Bewirtschaftungskosten ausgibt (ohne Heizung). Wohnt die Familie in einer Stadt der Mietenstufe 4 wie Berlin oder Bremen, beträgt das Wohngeld 73 Euro im Monat ab einer monatlichen Belastung von 600 Euro.

Quelle: Finanztest 4/2009

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.