Grundsteuer

LBS-Service „Recht & Steuern“ meldet


24.03.2009


Verfassungszweifel reichen nicht


Finanzgericht Hamburg forderte trotzdem Zahlung der Grundsteuer

Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit immer wieder darum gestritten, ob es nicht sinnvoll und gerecht ist, die Bürger von den Grundsteuern auf Eigenheime zu befreien. Doch alle Signale von Politik und Justiz sprechen für deren Beibehaltung. Deswegen reichen auch bloße grundsätzliche Zweifel eines Veranlagten an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer nach Meinung eines zuständigen Fachgerichts nicht, um deren Vollziehung auszusetzen. Das teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit.
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 3 V 193/06)

Der Fall:

Der Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses in Norddeutschland wollte die von der Kommune geforderte Grundsteuer nicht bezahlen. Sein wichtigstes Argument: Er habe erhebliche Zweifel daran, ob diese Steuer überhaupt verfassungsgemäß sei. Deswegen, so seine Hoffnung, solle ihm die Finanzgerichtsbarkeit wenigstens dazu verhelfen, dass er vorübergehend nicht mehr zahlen müsse - und zwar so lange, bis eine endgültige Entscheidung von Politik oder Rechtsprechung getroffen sei. Der Fiskus konnte sich dieser Ansicht nicht anschließen und verwahrte sich gegen eine solche Aussetzung des Vollzuges.

Das Urteil:

Das Finanzgericht Hamburg ließ die entsprechende Beschwerde des Hausbesitzers gar nicht erst zu und berief sich dabei auf höchstrichterliche Entscheidungen. So habe das Bundesverfassungsgericht den Antragsteller in dieser Angelegenheit bereits abgewiesen. Und der Bundesfinanzhof habe in ähnlicher Fallkonstellation klar gestellt, „dass die Grundsteuer auf das selbst genutzte Einfamilienhaus-Grundstück verfassungsgemäß ist“. Dieser Auffassung schließe sich auch das Finanzgericht Hamburg an.

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