Barrierefreiheit nur im Neubau

Heute endet die Einspruchsfrist zur DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“.


Der Verband Wohneigentum e.V. sowie der dem Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V., die gemeinsam eine halbe Million im Wohneigentum lebende Mitgliederfamilien vertreten, fordern im Rahmen des Einspruchsverfahrens, diese Norm nur für Neubauten, jedoch nicht für Umbauten oder Modernisierungen im Wohnungsbestand anzuwenden.


Die Begründung dieses Einspruchs vom Verband Wohneigentum e.V. und dem Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V entnehmen Sie bitte der folgenden Pressemitteilung.


Barrierefreiheit nur im Neubau



Verband Wohneigentum e.V. und Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V.: DIN 18040-2 nicht für bestehende Wohnungen

Bonn, 16. Juni 2009 – Heute endet die Einspruchsfrist zur DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“. Der Verband Wohneigentum e.V. hat sich gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V. im Rahmen des Einspruchsverfahrens dagegen ausgesprochen, diese Norm für Neubauten auch für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen im Wohnungsbestand anzuwenden. Denn die Vorgaben im Entwurf der zukünftigen DIN-Norm stellen zu hohe Anforderungen für bestehende Wohnhäuser und wären daher nicht praktikabel. Der Verband Wohneigentum e.V. und der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V. vertreten zusammen eine halbe Million in Wohneigentum lebende Familien.

Die Verbände begründen:

· Die Normierungsvorgaben lassen sich im Bestand in der Regel nur bei vollständigem Umbau oder Entkernung realisieren. In bestehenden Einfamilienhäusern lassen sich die Vorgaben teilweise überhaupt nicht anwenden, insbesondere hinsichtlich der Bewegungsflächen.

· Der Begriff „sinngemäße Anwendung“ ist unscharf. Er führt zu Interpretationsspielräumen und Unsicherheiten, die unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben können.

· Bei einer Festlegung der Norm auf Barrierefreiheit auch für den Bestand ist zu erwarten, dass die wirtschaftlich eher mögliche Bestandssanierung in Richtung Barrierenreduzierung unattraktiv wird mit der Folge, dass es voraussichtlich insgesamt zu weniger baulichen Aktivitäten im Wohnungsbestand kommt.

· Die derzeitigen Förderkriterien des Bundes und mehrerer Länder sehen lediglich eine Barrierenreduzierung vor. Daher wäre es nicht angemessen, mit der Norm auf eine sinngemäße Anwendung der bautechnischen Regeln zur Barrierefreiheit bei Modernisierungen und Umbauten abzustellen.

Im Bestand kaum umsetzbar

„Großzügige Bewegungsflächen sowie Stufenlosigkeit sind im Neubau entsprechend der Norm planbar. Doch bei vorhandenen Häusern sieht es anders aus“, so Verbandspräsident Hans Rauch. „Für bestehende Häuser lassen sich die Normierungsvorgaben des Entwurfs zur DIN-Norm in der Regel nur mit einer kompletten Sanierung erreichen.“ Auch ist die Formulierung „sinngemäß anwenden“ bei Maßangaben problematisch. Sind etwa 80 cm lichte Breite beim Umbauen und Modernisieren „sinngemäß“ 70 cm? Allein in dieser Formulierung des Entwurfs zur DIN-Norm liegt ein hohes Potential für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Mit der Forderung, den Entwurf nur für den Neubau anzuwenden, wollen der Verband Wohneigentum sowie der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer erreichen, dass Modernisierungen bzw. Umbauten zur Erreichung barrierearmen Wohnkomforts nicht durch zu scharfe Vorschriften unterdrückt werden.

Barrierearmes Wohnen ist für alle Familienmitglieder sinnvoll. Schließlich sind breite Türen nicht nur für Gehbehinderte, sondern auch für Kinderwagen und Umzugskartons praktisch. Hauseigentümer dürfen nicht durch unerfüllbar hohe Ansprüche abgeschreckt werden, Modernisierungen durchzuführen. Vielmehr gilt es, Leitlinien zu entwickeln, damit Wohnraum im Rahmen des Möglichen zeitgemäß saniert und modernisiert werden kann.

V.i.S.d.P. Petra Uertz, Verband Wohneigentum e.V.

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