Feuchteschäden

Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 05.10.2009

Nachfolgend geben wir Ihnen eine interessante Pressemitteilung des

Bauherren-Schutzbund e.V. und des
Institut für Bauforschung e.V.

zur Kenntnis:

PRESSEMITTEILUNG



Dramatische Feuchteschäden durch fehlerhafte Bauwerksabdichtung

Aktuelle Gemeinschaftsstudie Bauherren-Schutzbund e.V. und Institut für Bauforschung e.V. Hannover in Kooperation mit der AIA AG deckt auf:


  • Planungs- und Ausführungsfehler am Bau bergen großes Schadenspotenzial

  • Feuchteschäden im Kellerbereich gravierend und teuer
  • Analysierte Beispiele: Schadensummen bis zu 125 000 Euro wegen fehlender Baugrunduntersuchungen

  • Anerkannte Regeln der Technik und Ausführungshinweise häufig missachtet

  • Unabhängige Qualitätskontrollen unverzichtbar


Bei Gebäudeabdichtungen wird viel falsch gemacht. Mit 11,9 Prozent aller an privaten Bauwerken fest-gestellten Mängel erweisen sie sich als besonders schadensträchtig. Dabei sind unterkellerte Häuser am meisten mängelbelastet. Vor allem Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen schlagen mit großen Schadensummen zu Buche.
Eine aktuelle Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. und des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover in Kooperation mit der AIA AG geht den Ursachen für ein wachsendes Potenzial von Feuchteschäden auf den Grund und leitet daraus Notwendigkeiten für qualitätsvolles, schadenfreies Bauen ab. Auf einer Datenbasis von 2500 Schadensfällen und Betreuungsobjekten der Bauherrenberater des BSB wurden dafür typische Beispiele ausgewählt und analysiert.

Planungs- und Ausführungsmängel Ursache für spätere Schäden
Fehler treten bereits in der Vorplanung und Planung auf, später kommen Ausführungsmängel hinzu, die sich zu großen Schäden summieren.
Einfache Unterlassungen - oft aus Kosten- und Zeitgründen oder Unkenntnis von technischen Regeln und Vorschriften - erweisen sich als folgeträchtig. So wird oft darauf verzichtet, erforderliche Voraussetzungen für die Gebäudeplanung zu schaffen und qualifizierte und spezialisierte Unternehmen mit der Ausführung zu beauftragen. Gerade für in hohem Maße mängelanfällige Abdichtungsarbeiten sind sie unabdingbar. Denn diese bilden mit 16,6 Prozent der untersuchten Bauschäden einen besonderen Schwerpunkt.
Erfahrungen der Bau- und Sachverständigenpraxis bestätigen im Detail, dass rund 40 Prozent der Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen – vorrangig an Kelleraußenwänden – auf fehlerhafte Planung zurückzuführen und rund 52 Prozent klassischen Ausführungsfehlern geschuldet sind. Zehn Prozent beruhen auf einer Kombination von Planungs- und Ausführungsfehlern.

Folgenschwerer Verzicht auf Voruntersuchungen und detaillierte Planung
So wird häufig auf Bodengutachten verzichtet, obwohl Baugrunduntersuchungen zur Tragfähigkeit des Bodens und der Grundwasserverhältnisse zu den Mindestanforderungen jeglicher Planung gehören.
Fehlerhafte Voruntersuchungen, nicht fachgerechte Planung der Entwässerungsanlagen und Missachten örtlicher Randbedingungen sind zu 36 Prozent Ursache späterer Feuchteschäden, Planungs- und Ausführungsfehler - wie der Verzicht auf Rückstausicherungen - zu 27 Prozent.
Jede vierte Planung, konstatiert die Studie, misst der detaillierten Festlegung von Abdichtungsarbeiten keine große Bedeutung bei. Dadurch resultierende Feuchteschäden liegen zu etwa einem Drittel bei einer Schaden-summe über 15.000 Euro, dabei sind Folgekosten noch nicht berücksichtigt.

Sensibilisierung für brisante Problematik
„Unsere Gemeinschaftsstudie wendet sich brisanter Problematik zu“, schätzt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, ein. „Gerade Feuchteschäden sind nur unter großem Aufwand zu beseitigen. Um Bauschäden zu reduzieren, müssen Planer, Bauanbieter und Verbraucher sensibilisiert werden.“
Diese Notwendigkeit wird durch die Dimension von Schadensummen und –beseitigungskosten in der Untersuchung bestätigt. Fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen verursachten beispielsweise Schäden von 10.500 Euro und in einem besonders dramatischen Fall bis zu 125.000 Euro. „Setzt man die Kosten für fachgerechte Voruntersuchungen zwischen 600 und 1.300 Euro dagegen, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich“, rechnen die Verfasserinnen der Studie vom Institut für Bauforschung vor.

Teure Planungsfehler
Auch Beispiele aus dem Bereich der Planungsfehler bestätigen die Brisanz. So entstand ein Schaden von 91.000 Euro wegen fehlerhafter Planung eines Installationsschachtes, der feuchte Kellerwände nach sich zog. 12.500 Euro Schaden verursachte eine vergessene Rückstausicherung – ein Starkregen überflutete den Keller. Insgesamt wurde eine durchschnittliche Schadenhöhe von 35.000 Euro für fehlerhaft geplante Bauausführung und 7.800 Euro für den Verzicht auf Rückstausicherungen ermittelt.

Verstoß gegen anerkannte Regeln und örtliche Bedingungen
Ausführungsfehler, auf die 60 Prozent der untersuchten Schäden zurückzuführen sind, beruhen im Wesentlichen auf Verstößen der ausführenden Firmen gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik, auf unterlassene Voruntersuchungen oder auf Unkenntnis bzw. Nichtbeachtung von Material- und Verarbeitungsrichtlinien.
Im Einzelnen geht es um fehlerhaften Materialeinsatz, Nichtbeachten von Planungsanforderungen, Herstellerhinweisen und vertraglichen Vereinbarungen. Oft werden Warte- und Trocknungszeiten nicht eingehalten, Randbedingungen wie Niederschlag oder Temperatur vernachlässigt, Prüf- und Hinweispflichten nicht ernst genommen.
Daraus resultierende Schadensbilder zeigen bei den untersuchten Beispielen eine große Spanne bei Mängeln und Beseitigungskosten.
So führte ein nicht fachgerecht abgedichtetes Rohr in einer Kelleraußenwand zu 15.500 Euro Schaden, eine fehlerhaft eingebaute Drainage zu feuchten Kellerwänden mit einem Schaden von 36.000 Euro. Durch aufsteigende Feuchte aufgrund mangelhafter Abdichtung entstanden in einem weiteren Bauwerk Risse – 20.000 Euro Schaden waren die Folge.

Senkung der Schadensfälle bedarf vermehrter Anstrengungen
„Die Schadenhöhe“, folgert die Studie, „hängt vom Zeitpunkt der Feststellung ab. Eine unabhängige baubegleitende Qualitätskontrolle hilft, Mängel rechtzeitig aufzudecken, abzustellen und Schäden samt hoher Folgekosten zu vermeiden.“
Andererseits biete sich von vornherein eine große Chance, qualitätsvolle Ergebnisse zu erzielen, wenn mit Fachkompetenz und auf der Grundlage sorgfältiger Planung gearbeitet werde.
Daraus lassen sich grundsätzliche Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Bauqualität und zur Senkung der Schadensfälle ableiten.
Insgesamt gilt es, Planer und Bauausführende für die Folgen scheinbar kleiner Unterlassungen wie eingesparter Baugrunduntersuchungen zu sensibilisieren. Planungs- und Ausschreibungsleistungen sind ebenso zu verbessern wie handwerkliche Leistungen.
Die Bauüberwachung sollte optimiert und die Vorteile baubegleitender Qualitätskontrollen – wie sie der Bauherren-Schutzbund als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation seinen Mitgliedern bietet - erkannt werden.
„All das“, zieht Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Direktorin des Instituts für Bauforschung, ein Fazit, „bedarf vermehrter Anstrengungen aller an der Planung und am Bau Beteiligten.“

www.bsb-ev.de, www.bauforschung.de

Berlin / Hannover, 01.10.2009

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