Strengere Vorgaben für KfW-Förderung
Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 12.01.2010
Energiesparend bauen
Strengere Vorgaben für KfW-Förderung
Seit kurzem gelten schärfere Bestimmungen für den Energiebedarf von Gebäuden, deren Eigentümer Förderkredite und Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank nutzen wollen. Die KfW hat ihre Angebote für energieeffiziente Baumaßnahmen an die neue Energieeinsparverordnung (Enev 2009) angepasst.
Neubau. Um die KfWFörderung für einen Neubau zu erhalten, darf der Energiebedarf des Gebäudes ab Oktober maximal 85 Prozent des Höchstwertes nach Enev 2009 erreichen. Ab Juli 2010 soll die Grenze auf 70 Prozent sinken. Zurzeit ist die Förderung bis maximal 70 Prozent des Höchstwertes nach der alten Enev von 2007 möglich. Die Grenzwerte der Enev 2009 liegen zirka 30 Prozent niedriger als die der Enev 2007. Die Anforderungen steigen also.
Altbau. Für die Altbausanierung gelten nach einer Übergangsphase ab Mitte 2010 ebenfalls höhere Förderstandards als bisher. Bis dahin wird es eine Förderstufe geben, die dem heute noch geförderten Standard entspricht.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.kfw.de.