Beratung und Qualitätskontrolle werden gefördert

Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 25.02.2010


Bauherren-Schutzbund-Newsletter





Aktuell: Unabhängige Beratung und Qualitätskontrolle werden gefördert





Sie haben viel vor bei der Sanierung oder Modernisierung Ihres Hauses? Vor allem wenn Sie auf energetische Effizienz zielen, kann Ihre Eigeninitiative als Bauherr durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto vergütet werden.



Die Voraussetzung: Förderung, wenn qualifizierte Beratung erfolgt



Wenn Sie als Bauherr während der Sanierung eine qualifizierte Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragen, können Sie vom Staat bzw. von der KfW-Förderbank finanzielle Mittel „geschenkt“ bekommen. Der Antrag zum Baubegleitungszuschuss der KfW muss vom Bauherrn direkt nach dem Umbau bei der KfW, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluss der Sanierung gestellt werden. Das Datum der Rechnungslegung ist entscheidend. Nach Prüfung der Unterlagen wird der nicht rückzahlbare Zuschuss direkt aufs Konto „vergütet“. Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden. Aber: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Worauf kommt es an?


Führen Sie als Eigentümer im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens zwei Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung durch, muss ein Berater bzw. ein Sachverständiger die Baumaßnahmen begleiten. Eine derartige baubegleitende Qualitätskontrolle wird durch die KfW-Förderbank in Höhe von 50
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für die Baubegleitung beantragen - jedoch nur für das gesamte Gebäude. Für ein erneutes Sanierungsvorhaben am Objekt kann abermals eine Förderung zur Baubegleitung beantragt werden.



Das muss geleistet werden: Fachgerechte Baubegleitung



Bei fachgerechter Baubegleitung muss der Sachverständige mindestens folgende Leistungen erbringen: Detailplanungen, sofern Anlagentechnik wie Lüftung oder Heizung eingebaut oder erneuert wird. Technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote. Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Verkleidungen. Übergabe der Haustechnik inkl. technischer Einweisung des Eigentümers oder Betreibers.

Unterstützung kann der Sachverständige zur Abnahme der Einzelgewerke geben – einschließlich einem Übergabeprotokoll und der Dokumentation der Sanierungsergebnisse.


Förderfähig sind die Einregulierung der Lüftungsanlage, eine Blower-Door-Messung, Thermografieaufnahmen der Gebäudehülle, der hydraulische Abgleich bei nichterneuerter Heizung samt Protokoll zur hydraulischen Einregulierung.


Auch das ist möglich: Kombination geförderter Einzelmaßnahmen



Haben Sie eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragt, die als freie Kombination von Einzelmaßnahmen entsprechend der KfW-Bedingungen oder für ein KfW-Effizienzhaus im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert wird, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Das gilt auch für die Kategorie A des CO2-Gebäudesanierungsprogramms - energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich, jedoch darf die Summe aus allen Fördermitteln die Ihrer Kosten nicht übersteigen.


Achtung: Den richtigen Berater finden



Von der KfW als Sachverständige anerkannte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind, können beauftragt werden. Diese sind auch berechtigt, Energieausweise auszustellen. Sachkundige Berater sind im Bauherren-Schutzbund e.V. zu finden. Sie arbeiten unabhängig und bieten Beratungsleistungen nach bundesweit einheitlichen Honorarsätzen an.

Bei der Beratung ist Marktneutralität wichtig! Bevor man einen Berater beauftragt, sollte man sich versichern, dass er wirklich unabhängig ist und berechtigte Verbraucherinteressen vertritt.


Zusätzliche Chance: Förderung schon vor Beginn einer Baumaßnahme



Nicht nur baubegleitende Beratung, auch eine Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme kann gefördert werden. Diese Bezuschussung geschieht im BAFA Programm „Vor-Ort-Beratung“. Grundlage ist eine Vor-Ort-Beratung durch einen von der BAFA zugelassenen Sachverständigen und ein schriftlicher Beratungsbericht. Dieser muss Mindestanforderungen erfüllen wie Aufnahme des Ist-Zustandes von Gebäudehülle und Heizung, eine energetische Schwachstellenanalyse und Alternativen zur energetischen Verbesserung unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien. Dazu kommen eine Kostenabschätzung mit Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Darstellung von Einsparpotenzialen und eine Fördermittelauskunft.



BSB-Tipp von Jörg Nowitzki , Bauherren- und Energieberater, Leipzig:

Da beide Förderprogramme von KfW und BAFA kombiniert werden können, sollten Bauherren bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie die Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung und Qualitätskontrolle nicht ungenutzt lassen. Vor allem, wenn diese jetzt mit relativ großzügigen finanziellen Unterstützungen gefördert werden.

Einzelheiten sind auf den Homepages der KfW unter Programmnummer 431 und der BAFA zu erfahren.

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