(K)ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit

Rundschreiben des Verband Wohneigentum Rheinland vom 12.08.2010 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Internetkonzern Google Streetview stellt ab nächster Woche eine Online-Funktion zur Verfügung, mit der Hauseigentümer und Mieter vier Wochen lang der Veröffentlichung eines Bildes ihres Wohnhauses widersprechen können.

Der Verband Wohneigentum e.V., mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der größte Verband selbstnutzender Wohneigentümer bundesweit, begrüßt diese Möglichkeit, Widerspruch online einlegen zu können, kritisiert aber auch die kurzfristige Ankündigung und Dauer der Onlinefunktion. Bürger sollten prüfen, ob sie Widerspruch einlegen möchten und gegebenenfalls schnellstmöglich handeln.

Die detaillierte Stellungnahme des Verbands Wohneigentum e.V. entnehmen Sie bitte nachfolgender Pressemitteilung.





Mit freundlichen Grüßen


Amal Khalil
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Verband Wohneigentum e.V.
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53129 Bonn

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Google Streetview: (K)ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit




Verband Wohneigentum e. V. rät, die Widerspruchsmöglichkeiten gegen Google-Streetview zu prüfen und wahrzunehmen

Bonn, 11. August 2010

Der Internetgigant Google reagiert mit einer Überrumpelungs-Taktik auf die andauernde Kritik deutscher Verbraucherschützer an dem geplanten Einsatz von Google Streetview. Wie gestern bekannt wurde, bleiben den Bürgern nur vier Wochen Zeit, um Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser einzulegen. „Die Widerspruchsmöglichkeit ist positiv zu bewerten, der eingeräumte Zeitrahmen jedoch viel zu knapp und zu kurzfristig bekannt gegeben“, beklagt Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum e.V.
Bereits im Mai 2010 hat der Verband Wohneigentum e. V., mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der größte Verband selbstnutzender Wohneigentümer bundesweit, seine Mitglieder über die geplante Einführung von Google Streetview in Deutschland informiert und Musterbriefe zur Verfügung gestellt, um gegen die Veröffentlichung von Bildern des eigenen Wohnhauses Einspruch einzulegen. Begrüßenswert ist, dass Bürger, die bereits postalisch Widerspruch eingelegt haben, nicht nochmal online einen Antrag auf Unkenntlichmachung stellen müssen. „Alle anderen Bürger sollten sich sehr genau überlegen, ob sie ein Foto ihres Wohnhauses zur weltweiten Verfügbarkeit im Internet wissen möchten und gegebenenfalls umgehend handeln“, rät Verbandspräsident Hans Rauch. „Besonders kritisch sehen wir die Aufnahmehöhe der Kameras von 2,50 m. Damit wird leicht über Zäune und Hecken in die Gärten hinein fotografiert – die Privatsphäre wird verletzt“, so Rauch.

Bis Ende des Jahres soll Google Streetview für die 20 größten Städte Deutschlands zur Verfügung stehen. Den Einwohnern dieser Städte bleiben nur die angekündigten vier Wochen für einen Widerspruch auf der Webseite von Google Streetview. „Diese sehr kurze Einspruchsfrist wenige Tage vor Beginn und noch dazu mitten in der Ferienzeit anzukündigen, macht die Informationspolitik von Google natürlich besonders fragwürdig. Fast scheint es, als diene die Widerspruchsmöglichkeit nur als unerwünschte Alibi-Funktion“, kritisiert Rauch.

Bürger, die nicht in den 20 größten Orten wohnen, können danach schriftlich Einspruch einlegen. Die komfortable Online-Funktion jedoch wird in vier Wochen abgeschaltet. Dennoch sollten sich Widerspruchswillige nicht durch den etwas aufwändigeren Weg eines postalischen Einspruchs abschrecken lassen. Zumal auch die Informationen über die Speicherung und Nutzung der Daten durch Google mehr als unbefriedigend sind.

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