Gaspreise – Preiserhöhungen – Abrechnungen

 
Verbraucher sollten die Preispolitik der Gasversorger nicht anstandslos hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen und beim Verdacht auf unberechtigte Preiserhöhungen Widerstand leisten.
 
Regelmäßig melden die großen Energiekonzerne Rekordgewinne. Kein Energieversorger war und ist jedoch bereit, seine eigene Kostenentwicklung transparent zu machen und die Energiepreissteigerungen plausibel darzustellen. Viele Verbraucher aber wollten die enormen Preissteigerungen für Erdgas ohne einen nachvollziehbaren Nachweis für den behaupteten Kostenanstieg nicht mehr hinnehmen. Die Versorger überrollte eine Welle von Kundenprotesten. Verbraucher beriefen sich mit Unterstützung der Verbraucherzentralen auf § 315 BGB, das heißt, sie haben ihren Versorger aufgefordert darzulegen, dass die Preiserhöhung angemessen war. Andere Kunden verweigerten sich unter Hinweis auf unwirksame Preisänderungsklauseln in ihren Sonderverträgen, die Gaspreiserhöhungen zu zahlen.
 
Viele Versorger haben auf Zahlungsverweigerungen mit Klagen reagiert. Die meisten Verfahren sind bisher zu Gunsten der Verbraucher ausgefallen. Andere müssen bis heute um ihr Recht kämpfen. Kunden, die bereits 2004 und 2005 Erhöhungen widersprochen und diese nicht gezahlt haben, können sich inzwischen auf die Verjährung berufen. Sie müssen nichts nachbezahlen.
 
Die folgenden Informationen bieten Ihnen einen kompakten Überblick darüber, ob und wie Sie sich auf juristischem Wege gegen überzogene Gaspreisforderungen Ihres Lieferanten wehren können. Sie können und sollen jedoch keine persönliche Beratung ersetzen, da jeder Fall seine Besonderheiten aufweist. Grundsätzlich sollten Sie sich deshalb persönlich beraten lassen – entweder durch unsere mittlerweile 26 Vertragsanwaltskanzleien, unseren Juristen in der Geschäftsstelle Dortmund oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
 
Wenn Sie Gaskosten sparen wollen, geht dies vor allem über eine konsequente Verbrauchssenkung und eventuell durch den Wechsel des Gasversorgers. Informationen dazu und persönliche Beratung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen.

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