Mieter Bonitätsprüfung – Nur Absichern ist sicher

Viele von Ihnen kennen diese Situation: Die Wohnungsbesichtigung ist abgeschlossen, ein potentieller Mietinteressent hat sich für die Wohnung entschlossen. Nach Durchsicht der Mieter-Selbstauskunft scheint alles in Ordnung zu sein. Es passt alles gut zusammen, man versteht sich und möchte den Mietvertrag so schnell wie möglich unterschrieben haben. Doch nachdem Sie neulich bei Ihrem vorherigen Mieter eine Mahnung schreiben mussten, wollen Sie auf Nummer sicher gehen.

Dabei ist ein Mietverzug nur ein kleineres Übel. Das schlimmste, was einem Vermieter passieren kann, sind Mietnomaden. Sie zahlen überhaupt keine Miete, ruinieren aber die Wohnung.

Wenn dann eine Immobilie als Altersvorsorge dienen soll, ist diese Planung unter Umständen gefährdet. Möglicherweise geraten Sie selbst in die Verschuldung und müssen schlimmstenfalls Insolvenz anmelden.



Bonitätsprüfung - überlassen Sie nichts dem Zufall




Abhilfe und zusätzliche (Bonitäts-)Informationen über einen potenziellen Mieter im Vorfeld eines Mietverhältnisses bietet Ihnen ab sofort der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. an. Durch ihn ist der Abruf einer aktuellen Consumer Bonitätsauskunft über Creditreform möglich.

Die Creditreform Consumer Auskunft liefert Ihnen zur Bewertung der Bonität eines Mietinteressenten oder eines Mieters unter anderem folgende Informationen:

  • Es erfolgt die Gesamteinschätzung der Bonität mit Hilfe einer Risikoklasse zwischen 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).

  • Eine Zusammenfassung der Zahlungsinformationen zeigt Ihnen, ob und wenn ja welche Zahlungserfahrungen (Inkasso oder Gericht) zu der Person bekannt sind.



Eine aktuelle Creditreform Consumer Auskunft kann also helfen, einen Überblick über die aktuelle Bonität Ihres Mietinteressenten zu erhalten. So liefert sie wertvolle Zusatzinformationen für Ihre Entscheidung für oder gegen einen neuen Mieter.

So beantragen Sie die Bonitätsprüfung



Mitglieder des Verband Wohneigentum erhalten einen reduzierten Preis. Für nur 8,95 Euro je Bonitätsprüfung eines Mietinteressenten erhalten Sie eine Menge objektiver Daten und Sicherheit für Ihre Entscheidung. Verwenden Sie zur Abfrage bitte nebenstehende Formulare oder wenden Sie sich direkt an die Geschäftsstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Bonitätsprüfung erfüllt die Vorgaben des Datenschutzes



Der Abruf der Creditreform Consumer Auskünfte ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 29 geregelt. So entsteht das berechtigte Interesse für den legitimen Abruf einer Bonitätsauskunft durch einen Vermieter, wenn der Mietinteressent Ihnen signalisiert, dass er Ihre Wohnung mieten möchte. Einen Hinweis an den Mietinteressenten, dass Sie eine Creditreform Consumer Auskunft abrufen, ist vom Gesetz nicht gefordert. Creditreform empfiehlt an dieser Stelle eine entsprechende Information oder eine Einwilligungsklausel mit Bezug auf das Einholen der Auskunft in Ihre Mieterselbstauskunft aufzunehmen.

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