Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesabwassergesetzes nur bedingt

Dortmund, den 30. Januar 2012 – Hinsichtlich der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen fand im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag, 26. Januar 2012, eine erste Lesung der eingebrachten Gesetzesentwürfe statt. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt hierbei den Entwurf der Landesregierung nur bedingt. Der Gesetzesentwurf der SPD und GRÜNEN kommt zwar den privaten Hauseigentümern entgegen, jedoch nach Auffassung des Verbands Wohneigentum nicht umfassend genug.

„Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass die Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten dicht sind und eine Prüfung zunächst nicht erforderlich ist“, so Detlef Erm, Justiziar des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. „Zudem muss sichergestellt werden, dass von den Eigentümern nicht vorzeitig durch kommunale Satzungen Überprüfungen der Abwasserleitungen gefordert werden können.“

Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) hält an der grundsätzlichen Pflicht fest, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen. Per Rechtsverordnung sollen Gemeinden ermächtigt werden, über die Prüfung privater Haus- oder Grundstücksanschlussleitungen zu öffentlichen Kanälen entscheiden zu können. Weitere Punkte der Rechtsverordnung sind:

  • Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich.

  • Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung erst bis Ende 2023 notwendig, danach alle 30 Jahre.

  • Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten ist eine Prüfung notwendig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen.

  • In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 erbaut wurden, die Frist bis 2015 bestehen.

  • Ganzheitliche Untersuchungen öffentlicher und privater Abwasserleitungen der Gemeinden werden angestrebt.

  • Als Untersuchungsmethode kann auch die drucklose Durchflussprüfung gewählt werden.

  • Sanierungsfristen hängen von der Größe des Schadens ab.


Im März ist eine erneute Anhörung im Landtag vorgesehen. Umweltminister Remmel erklärte, sich auch auf Bundesebene für eine Vereinheitlichung der Regelungen einzusetzen.

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