KfW-Förderung verbessert

Die KfW-Bank hat ihre Förderregeln vereinfacht und Zuschüsse erhöht. Die Änderungen betreffen insbesondere den barierearmen Umbau, die energetische Sanierung und die Baubegleitung.


Barrierearmer Umbau




Für Eigentümer, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen möchten, gelten ab April 2012 einfachere Regeln. Sie können zinsgünstige Kredite für 22 verschiedene Umbaumaßnahmen erhalten. Diese können einzeln ausgeführt oder beliebig kombiniert werden. Neu im Förderkatalog:

  • Anbau barrierearmer Balkone, Loggien und Terrassen sowie

  • Installation altersgerechter Assistenzsysteme, die zum Beispiel Licht oder den Herd bei Abwesenheit automatisch ausschalten.




Zuschuss statt Kredit für energetische Sanierung




Seit Anfang 2012 erhalten Hauseigentümer mehr Geld, wenn sie für die energetische Sanierung statt eines Darlehens einen Zuschuss beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den Baukosten und vom Energiestandard nach der Sanierung ab. Für die Sanierung auf Neubau-Niveau gibt es künftig bis zu 9.375 Euro (bisher: 7.500 Euro).



Baubegleitung




An den Kosten einer professionellen Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen vor und während der Sanierung beteiligt sich die KfW mit bis zu 4.000 Euro. Dieser Höchstbetrag ist auf maximal 50


Informationen




Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und den Konditionen der Förderprogramme finden Sie im Internet unter www.kfw.de oder am Info-Telefon der KfW unter der Nummer 0800/5399002

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