Steuerliche Absetzbarkeit der Energetischen Sanierung gescheitert?

Dortmund, 29. Juni 2012 – Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats hat nun doch nicht über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beraten. Sah es zunächst so aus, als hätten sich Bund und Länder endlich auf eine Finanzierung geeinigt, ist nun wieder alles offen. „Das ist ein unerträglicher Zustand, der dem Bürger schwer zu vermitteln ist“, kritisiert Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum.

Seit einem Jahr ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden nun in der Schwebe. Einige Bundesländer befürchten hohe Steuereinbußen, die sie meinen, nicht kompensieren zu können. Dabei würden diese Einbußen sicher durch die zu erwartenden Investitionen der Hauseigentümer und entsprechenden Verdienst des lokalen Handwerks mehr als aufgefangen. Der einzige Effekt, den die Blockadehaltung der Länder momentan zeigt, ist eine wachsende Unlust der Immobilieneigentümer, ihr Haus energetisch zu sanieren.

Verärgerte Hauseigentümer



Es sind hauptsächlich die energetischen Ziele der Politik, die teure Hausmodernisierungen von den Bürgern verlangen. Rein rechnerisch lohnt sich die Investition für die Hauseigentümer nämlich selten. Dass die Länder nicht gewillt sind, auch ihren Teil zur verbesserten Energiebilanz Deutschlands beizusteuern, mutet daher paradox und vor allem ungerecht an. „Das fehlende Bekenntnis aller politisch Beteiligten zur Energiewende verunsichert und verärgert die Menschen“, bemängelt Rauch.

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